Obstbaubetriebe können jetzt Finanzhilfen beantragen

    Obstbaubetriebe, die durch die Spätfröste im April existenzbedrohende Schäden erlitten haben, können laut Mitteilung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier bis 31. August Anträge auf Gewährung von Finanzhilfen stellen. Das Land Rheinland-Pfalz hat die durch den Frost im April 2017 entstandenen Schäden im Obstbau als Elementarschadensereignis anerkannt, womit formell die Voraussetzungen für vorgesehene Landeshilfen geschaffen sind. Der Antragsvordruck findet sich auf der Homepage add.rlp.de

    Grundlage für Anträge auf diese Finanzhilfen sind Schadensmeldungen, die Obstbaubetriebe bereits vorab bei der ADD eingereicht haben. Berücksichtigt werden können nur Anträge zu Schadensmeldungen, die der ADD bis spätestens 28. Juli  vorlagen (die Kreisverwaltung informierte).

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