Abholung von Sperrmüll

    Hier können Sie die Abholung von Sperrmüll online anmelden. Füllen Sie einfach die unten stehenden Felder aus und schicken Sie die Anmeldung ab. Die Abholung erfolgt dann innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen nach der Anmeldung. Im Vorfeld dazu erhalten Sie eine schriftliche Terminmitteilung der Firma Remondis.

    Es handelt sich um:

    Dazu zählen Abfälle, die im Haushalt anfallen und nicht in die Restmülltonne passen, wie z. B. Deckbetten, Kinderwagen, Kissen, Koffer, Lampenschirme, Matratzen, Polstermöbel, Spielzeug aus Kunststoff, Teppiche (einrollen und verschnüren), Teppichboden und PVC-Boden (in einem Stück gerollt, keine Einzelstücke), Wäschekörbe, Regentonnen (halbiert), Auto-Kindersitze usw.

    Dazu zählen Bettgestelle aus Holz, Bilderrahmen, Garderoben, Kommoden, Küchenschränke, Lattenroste aus Holz, Regale, Regalbretter, Schränke (auch Einbauteile), Stühle, Tische, Vitrinen, Innentüren (max. zwei, ohne Glaseinsatz und Zargen) usw.
    Die Möbel können lackiert, furniert oder mit Resopal beschichtet sein. Kleine Metallteile wie Scharniere oder Schlösser sind kein Problem. Mitgenommen werden auch Möbelteile aus Pressspan oder Sperrholz. Große Möbel, wie Schränke, bitte zerlegen.

    Dazu zählen Bettroste, Fahrräder, Gasherde, Öfen aus Metall (ohne Ausmauerungen), Rasenmäher (ohne Motoröl), Elektrorasenmäher, Computer, Staubsauger, Herde, Trockner, Wasch-/Spülmaschinen, Sonnenbänke ohne Leuchtstoffröhren, Bildschirme, Fernsehgeräte, Hifi-Anlagen, Kaffeemaschinen usw.

    Bitte füllen Sie alle mit * markierten Pflichtfelder aus.

    Nicht zum Sperrmüll gehören:

    Bauschutt, Bauelemente, Rasenschnitt, Kartonagen, Autoreifen, Eimer mit Farb- und Lackresten, Batterien, Glas, Jägerzäune, Waschbecken, Fenster, Haustüren, Zargen von Innentüren, Öltanks.

    Achtung:

    Beachten Sie bitte, dass die Einzelstücke möglichst nicht größer als 1,70 m und nicht schwerer als 50 kg sein dürfen, so dass ein Müllwerker sie problemlos aufladen kann (Ausnahme: Matratzen und Weiße Ware). Private Grundstücke werden nicht befahren.

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