Inklusionsbeauftragte

    Inklusionsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Susanne Röß aus Steinbach.

    Susanne Röß ist als Ortsbürgermeisterin von Steinbach auch kommunalpolitisch aktiv. Sie hat eine Tochter mit Down Syndrom und setzt sich in verschiedenen Gremien für die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung ein.


    / Abt. 6 Bauen und Schulen

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    Uhlandstraße 2
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    Gebäude: Kreishaus

    Aufzug vorhanden

    ja

    rollstuhlgeeignet

    ja

    Zugeordnete Mitarbeiter

    Herr Uwe Welker

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 219
    Stockwerk: 2. OG
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    Frau Anke Corell-Grasser

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 223
    Stockwerk: 2. OG
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    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
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    Frau Annette Buschmann

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 221
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    Frau Carmen Appelmann-Arm

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 232
    Stockwerk: 2. OG
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    Herr Manfred Becker

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 026
    Stockwerk: EG
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    Frau Anna Borck

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 229a
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    Herr Roland Breitenbruch

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 221
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    Frau Dunja Demmer

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 220
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    Herr Matthias Dietz

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 232
    Stockwerk: 2. OG
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    Herr Sebastian Ehrhart

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 229
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    Herrn Matthias Frank Franke

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 014
    Stockwerk: EG
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    Herr Mathias Giehl

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    Raum-Nr.: Zimmer 232
    Stockwerk: 2. OG
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    Frau Milena Hahnenberger

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    Raum-Nr.: 202
    Stockwerk: 2. OG
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    Herr Wolfgang Hanewald

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    Raum-Nr.: 014
    Stockwerk: EG
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    Frau Sonja Hartmüller

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 203
    Stockwerk: 2. OG
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    Frau Stefanie Heller

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 229a
    Stockwerk: 2
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    Frau Sabine Heucher

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    Herr Manuel Kartes

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    Raum-Nr.: 013
    Stockwerk: EG
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    Herr Markus Kolb

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    Raum-Nr.: 026
    Stockwerk: EG
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    Frau Kerstin Lüke

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    Raum-Nr.: 202
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    Herr Jörg Maus

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    Raum-Nr.: 222
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    Frau Cathryn Meidlinger

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    Herr Andreas Roser

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    Herr Jörg Sasser

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    Frau Gabriele Schmitt

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    Frau Lilia Strese

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    Herr Thomas Stumpf

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    Raum-Nr.: 013
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    Wofür setzt sich die Inklusionsbeauftragte ein?

    Akzeptanz für beeinträchtigte Menschen  in der Gesellschaft: So wie man ist, darf man sein, wird beachtet und respektiert. Sie setzt sich für die Rechte von behinderten und beeinträchtigten Menschen ein. Ziel ist ein Wandel hin zu einer „inklusiveren Gesellschaft“. Das bedeutet, dass alle Menschen mit Beeinträchtigungen, junge Familien bis hin zu Senioren/-innen möglichst uneingeschränkt am alltäglichen Leben teilhaben können. Barrieren sollen erkannt und abgebaut werden. Nicht Betroffene passen sich ihrer Umwelt an, sondern auch die Umwelt den Betroffenen.

    Zusammenarbeit mit:

    • Menschen mit Behinderung
      wissen selbst am besten, was für sie gut und wünschenswert ist.
    • Behinderten-Verbänden
    • zum Beispiel Lebenshilfe, Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen, MS-Verband
    • Politikern
    • mit dem Kreistag, der Kreisverwaltung, den Verbandsgemeinden und den Städten im Kreis
    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
      zum Beispiel mit Wohnheimen oder mit der Werkstatt für behinderte Menschen.

    Was macht die Inklusionsbeauftragte?

    Die Inklusionsbeauftragte des Donnersbergkreises setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein.

    • Beeinträchtigte sollen keine Nachteile haben. Zum Beispiel, dass es Rollstuhlrampen für Rollstuhlfahrer gibt.
    • Beeinträchtigte sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können.
    • Korrekte Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes im Donnersbergkreis.
    • In dem Gesetz steht, dass Menschen mit Behinderung nicht schlechter behandelt werden dürfen als andere.
    • Neue Gesetze behandeln behinderte Menschen nicht schlechter als andere.
    • Behinderte Frauen werden nicht schlechter behandelt als andere.
    • Alle Ämter und öffentliche Stellen müssen den/die Inklusionsbeauftragte(n) unterstützen.

    Öffentliche Stellen sind zum Beispiel die Orts-, Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen, Schulen und Kindergärten. Wenn die Inklusionsbeauftragte etwas wissen will, müssen diese Stellen ihr das sagen. Zum Beispiel, wie viele behinderte Menschen in der Werkstatt arbeiten. Außer, wenn es eine Schweigepflicht gibt. Sie dürfen ihr zum Beispiel nicht erzählen, welche Behinderung oder Krankheit jemand hat.

    Die Inklusionsbeauftragte kann sich beschweren, wenn jemand die Rechte von Menschen mit Behinderung nicht beachtet. Zum Beispiel, wenn es in einem Amt keinen Fahrstuhl gibt. Die Inklusionsbeauftragte kann sich bei dem Amt beschweren, das dafür verantwortlich ist. Sie kann sich auch bei den Politikern darüber beschweren.

    Im Donnersbergkreis gibt es einen Kreistag und eine Kreisverwaltung. Dort werden wichtige Dinge für den Kreis entscheiden. Zum Beispiel, in welche Kindergärten und Schulen beeinträchtigte Kinder gehen können.

    Die Inklusionsbeauftragte hilft, dass Menschen mit Behinderungen, Behinderten-Verbände und Gruppen, die behinderte Menschen vertreten, gut zusammenarbeiten.

    Die Inklusionsbeauftragte kann helfen, wenn es Streit gibt. Zum Beispiel zwischen:

    • Menschen mit Behinderungen
    • Behinderten-Verbänden und Gruppen für behinderte Menschen.
    • Zum Beispiel die Lebenshilfe. Oder Selbstbestimmt Leben.
    • Stellen, die Geld für behinderte Menschen bezahlen müssen.
      Zum Beispiel Krankenkassen oder eine Versicherung.
    • Einrichtungen für behinderte Menschen. Zum Beispiel der Werkstatt.
    • Ämter.

    Die Inklusionsbeauftragte schreibt alle zwei Jahre einen Bericht. Im Bericht steht, wie Menschen mit Behinderung im Donnersbergkreis leben. In dem Bericht muss auch stehen, was sie alles gemacht hat.

    Die Inklusionsbeauftragte arbeitet unabhängig. Das heißt: Sie bestimmt selber, was sie arbeitet. Niemand kann ihr vorschreiben, was sie machen soll. Und niemand kann ihr verbieten, etwas zu machen. Zum Beispiel kann man ihr nicht verbieten, sich darum zu kümmern, dass es Kindern mit Beeinträchtigung leichter gemacht wird, Regelkindergärten und -schulen zu besuchen. Sie muss sich aber immer an das Gesetz halten.

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