⇑ / Abt. 6 Bauen und Schulen
Aufzug vorhanden
jarollstuhlgeeignet
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Zugeordnete Mitarbeiter
Herr Uwe Welker
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 219
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Frau Anke Corell-Grasser
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 223
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Frau Annette Buschmann
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 221
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Frau Carmen Appelmann-Arm
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 232
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Herr Manfred Becker
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 026
Stockwerk: EG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Frau Anna Borck
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 229a
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Herr Roland Breitenbruch
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 221
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Frau Dunja Demmer
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 220
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Herr Matthias Dietz
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 232
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Herr Sebastian Ehrhart
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 229
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Herrn Matthias Frank Franke
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 014
Stockwerk: EG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Herr Mathias Giehl
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: Zimmer 232
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Frau Milena Hahnenberger
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 202
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Herr Wolfgang Hanewald
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 014
Stockwerk: EG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Frau Sonja Hartmüller
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 203
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Frau Stefanie Heller
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 229a
Stockwerk: 2
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Frau Sabine Heucher
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 203
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Herr Manuel Kartes
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 013
Stockwerk: EG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Herr Markus Kolb
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 026
Stockwerk: EG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Frau Kerstin Lüke
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 202
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Herr Jörg Maus
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 222
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Frau Cathryn Meidlinger
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 223
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Herr Andreas Roser
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 222
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Herr Jörg Sasser
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 220
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Frau Gabriele Schmitt
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 203
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Frau Lilia Strese
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 229a
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Herr Thomas Stumpf
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 013
Stockwerk: EG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Unterabteilungen
Zuständigkeiten
- Abbruchgenehmigung
- Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
- Akteneinsicht in archivierte Bauakten
- Aufnahme an einem Gymnasium anmelden
- Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen
- Baudenkmalpflege
- Baugenehmigung: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
- Baugenehmigung: vereinfachtes Genehmigungsverfahren
- Baugenehmigung/ Bauantrag
- Bauleitplanung
- Bauüberwachung
- Bauvorbescheid/ Bauvoranfrage
- Bauvorlageberechtigung
- Bebauungsplan
- Berufsbildende Schulen Aufnahme beantragen
- Bodendenkmalpflege Genehmigung beantragen
- Denkmalpflege
- Dorferneuerung: kommunale Förderung
- Dorferneuerung: private Förderung
- Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
- Energieausweis
- Energieeinsparung Befreiung von den Anforderungen beantragen
- Flächennutzungsplan
- Fliegende Bauten Ausführungsgenehmigung beantragen
- Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen
- Ganztagsschulen
- Gebäudeeinmessung
- Lagepläne
- Liegenschaftskarte
- Öffentliches Baunachbarrecht
- Raumordnung und Landesplanung
- Raumordnungsverfahren und vereinfachte raumordnerische Prüfung
- Schulbuchausleihe
- Schulen
- Sonderpädagogische Förderung feststellen
- Spielplätze
- Werbeanlagen - Bauantrag
- Wohnraumförderung: Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum
Wofür setzt sich die Inklusionsbeauftragte ein?
Akzeptanz für beeinträchtigte Menschen in der Gesellschaft: So wie man ist, darf man sein, wird beachtet und respektiert. Sie setzt sich für die Rechte von behinderten und beeinträchtigten Menschen ein. Ziel ist ein Wandel hin zu einer „inklusiveren Gesellschaft“. Das bedeutet, dass alle Menschen mit Beeinträchtigungen, junge Familien bis hin zu Senioren/-innen möglichst uneingeschränkt am alltäglichen Leben teilhaben können. Barrieren sollen erkannt und abgebaut werden. Nicht Betroffene passen sich ihrer Umwelt an, sondern auch die Umwelt den Betroffenen.
Zusammenarbeit mit:
- Menschen mit Behinderung
wissen selbst am besten, was für sie gut und wünschenswert ist. - Behinderten-Verbänden zum Beispiel Lebenshilfe, Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen, MS-Verband
- Politikern mit dem Kreistag, der Kreisverwaltung, den Verbandsgemeinden und den Städten im Kreis
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
zum Beispiel mit Wohnheimen oder mit der Werkstatt für behinderte Menschen.
Was macht die Inklusionsbeauftragte?
Die Inklusionsbeauftragte des Donnersbergkreises setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein.
- Beeinträchtigte sollen keine Nachteile haben. Zum Beispiel, dass es Rollstuhlrampen für Rollstuhlfahrer gibt.
- Beeinträchtigte sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können.
- Korrekte Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes im Donnersbergkreis. In dem Gesetz steht, dass Menschen mit Behinderung nicht schlechter behandelt werden dürfen als andere.
- Neue Gesetze behandeln behinderte Menschen nicht schlechter als andere.
- Behinderte Frauen werden nicht schlechter behandelt als andere.
- Alle Ämter und öffentliche Stellen müssen den/die Inklusionsbeauftragte(n) unterstützen.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel die Orts-, Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen, Schulen und Kindergärten. Wenn die Inklusionsbeauftragte etwas wissen will, müssen diese Stellen ihr das sagen. Zum Beispiel, wie viele behinderte Menschen in der Werkstatt arbeiten. Außer, wenn es eine Schweigepflicht gibt. Sie dürfen ihr zum Beispiel nicht erzählen, welche Behinderung oder Krankheit jemand hat.
Die Inklusionsbeauftragte kann sich beschweren, wenn jemand die Rechte von Menschen mit Behinderung nicht beachtet. Zum Beispiel, wenn es in einem Amt keinen Fahrstuhl gibt. Die Inklusionsbeauftragte kann sich bei dem Amt beschweren, das dafür verantwortlich ist. Sie kann sich auch bei den Politikern darüber beschweren.
Im Donnersbergkreis gibt es einen Kreistag und eine Kreisverwaltung. Dort werden wichtige Dinge für den Kreis entscheiden. Zum Beispiel, in welche Kindergärten und Schulen beeinträchtigte Kinder gehen können.
Die Inklusionsbeauftragte hilft, dass Menschen mit Behinderungen, Behinderten-Verbände und Gruppen, die behinderte Menschen vertreten, gut zusammenarbeiten.
Die Inklusionsbeauftragte kann helfen, wenn es Streit gibt. Zum Beispiel zwischen:
- Menschen mit Behinderungen
- Behinderten-Verbänden und Gruppen für behinderte Menschen. Zum Beispiel die Lebenshilfe. Oder Selbstbestimmt Leben.
- Stellen, die Geld für behinderte Menschen bezahlen müssen.
Zum Beispiel Krankenkassen oder eine Versicherung. - Einrichtungen für behinderte Menschen. Zum Beispiel der Werkstatt.
- Ämter.
Die Inklusionsbeauftragte schreibt alle zwei Jahre einen Bericht. Im Bericht steht, wie Menschen mit Behinderung im Donnersbergkreis leben. In dem Bericht muss auch stehen, was sie alles gemacht hat.
Die Inklusionsbeauftragte arbeitet unabhängig. Das heißt: Sie bestimmt selber, was sie arbeitet. Niemand kann ihr vorschreiben, was sie machen soll. Und niemand kann ihr verbieten, etwas zu machen. Zum Beispiel kann man ihr nicht verbieten, sich darum zu kümmern, dass es Kindern mit Beeinträchtigung leichter gemacht wird, Regelkindergärten und -schulen zu besuchen. Sie muss sich aber immer an das Gesetz halten.