⇑ / Abt. 8 Veterinäramt und Landwirtschaft
Aufzug vorhanden
jarollstuhlgeeignet
jaFormulare
Zugeordnete Mitarbeiter
Frau Dr. Christine Zwerger
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 004
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Herr Thomas Mattern
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 006
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Cornelia Adam
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 0018
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Franziska Arendt
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 006
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Mandy Armbrust
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 007
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details
Herr Volker Baum
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 007
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Ingrid Bernhard
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 003
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Herr Maximilian Beutel
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 005
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Herr Nick Breitwieser
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 0019
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Herr Matthias Deißler
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 008
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details
Herr Cem Eigenbrodt
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 005
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details
Frau Maria Geiger
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 005
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details
Frau Olga Hanß
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 0018
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau MVDr. Zuzana Müller
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 003
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details
Frau Carolin Pirkl-Bäcker
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 006
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Dr. Eva Rompa
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 003
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details
Frau Tamara Schechter
Frau Dr. Ute Stauffer-Bescher
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 003
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Unterabteilungen
Zuständigkeiten
- Abschluss des Landpachtvertrages anzeigen
- Befähigungsnachweis für Tiertransporte beantragen
- Beihilfe Tierseuchenkasse
- Cross Compliance Überprüfung
- EULLa - Agrarförderung
- Fischerprüfung Abnahme
- Flächeninformationssysstem Online
- Flächenprämien
- Fleischgewinnung: Hygieneüberwachung
- Fleischverarbeitung Zulassung beantragen
- Geflügelfleisch und Eier: Vermarktung
- Genehmigung von Tierversuchen beantragen
- Grundstücksverkehrsgesetz
- Hausschlachtung anmelden
- Höfeordnung
- Hunde: gewerbsmäßige Zucht oder Haltung - Erlaubnis
- Jagdangelegenheiten
- Jagdschein erstmalig beantragen
- Kleinbetrieb zur Fleischgewinnung Zulassung beantragen
- Meldung einer Tierhaltung
- Probenbegleitschein Tollwut
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Schlachtung Erlaubnis beantragen
- Tierarzneimittel verabreichen
- Tierhaltung, Tierschutz
- Tierische Nebenprodukte, Folgeprodukte, Tierkörperbeseitigung gewerblicher Umgang
- Tierische Nebenprodukte: beseitigen
- Tierkörperbeseitigung
- Tierschutzbeauftragte bestellen
- Tierschutzbeauftragter - Genehmigung
- Tierseuchen
- Umgang mit Lebensmitteln
- Verbraucherschutz
- Verreisen mit Tieren - Heimtierpass
- Veterinärkontrollen bei Tiereinfuhren/-ausfuhren und innergemeinschaftlichen Verbringungen
- Veterinärwesen
- Viehhandel, Viehtransport , Sammelstellen: Zulassung
- Weinmarktordnung
- Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren, Erlaubnis beantragen
Wofür setzt sich die Inklusionsbeauftragte ein?
Akzeptanz für beeinträchtigte Menschen in der Gesellschaft: So wie man ist, darf man sein, wird beachtet und respektiert. Sie setzt sich für die Rechte von behinderten und beeinträchtigten Menschen ein. Ziel ist ein Wandel hin zu einer „inklusiveren Gesellschaft“. Das bedeutet, dass alle Menschen mit Beeinträchtigungen, junge Familien bis hin zu Senioren/-innen möglichst uneingeschränkt am alltäglichen Leben teilhaben können. Barrieren sollen erkannt und abgebaut werden. Nicht Betroffene passen sich ihrer Umwelt an, sondern auch die Umwelt den Betroffenen.
Zusammenarbeit mit:
- Menschen mit Behinderung
wissen selbst am besten, was für sie gut und wünschenswert ist. - Behinderten-Verbänden zum Beispiel Lebenshilfe, Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen, MS-Verband
- Politikern mit dem Kreistag, der Kreisverwaltung, den Verbandsgemeinden und den Städten im Kreis
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
zum Beispiel mit Wohnheimen oder mit der Werkstatt für behinderte Menschen.
Was macht die Inklusionsbeauftragte?
Die Inklusionsbeauftragte des Donnersbergkreises setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein.
- Beeinträchtigte sollen keine Nachteile haben. Zum Beispiel, dass es Rollstuhlrampen für Rollstuhlfahrer gibt.
- Beeinträchtigte sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können.
- Korrekte Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes im Donnersbergkreis. In dem Gesetz steht, dass Menschen mit Behinderung nicht schlechter behandelt werden dürfen als andere.
- Neue Gesetze behandeln behinderte Menschen nicht schlechter als andere.
- Behinderte Frauen werden nicht schlechter behandelt als andere.
- Alle Ämter und öffentliche Stellen müssen den/die Inklusionsbeauftragte(n) unterstützen.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel die Orts-, Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen, Schulen und Kindergärten. Wenn die Inklusionsbeauftragte etwas wissen will, müssen diese Stellen ihr das sagen. Zum Beispiel, wie viele behinderte Menschen in der Werkstatt arbeiten. Außer, wenn es eine Schweigepflicht gibt. Sie dürfen ihr zum Beispiel nicht erzählen, welche Behinderung oder Krankheit jemand hat.
Die Inklusionsbeauftragte kann sich beschweren, wenn jemand die Rechte von Menschen mit Behinderung nicht beachtet. Zum Beispiel, wenn es in einem Amt keinen Fahrstuhl gibt. Die Inklusionsbeauftragte kann sich bei dem Amt beschweren, das dafür verantwortlich ist. Sie kann sich auch bei den Politikern darüber beschweren.
Im Donnersbergkreis gibt es einen Kreistag und eine Kreisverwaltung. Dort werden wichtige Dinge für den Kreis entscheiden. Zum Beispiel, in welche Kindergärten und Schulen beeinträchtigte Kinder gehen können.
Die Inklusionsbeauftragte hilft, dass Menschen mit Behinderungen, Behinderten-Verbände und Gruppen, die behinderte Menschen vertreten, gut zusammenarbeiten.
Die Inklusionsbeauftragte kann helfen, wenn es Streit gibt. Zum Beispiel zwischen:
- Menschen mit Behinderungen
- Behinderten-Verbänden und Gruppen für behinderte Menschen. Zum Beispiel die Lebenshilfe. Oder Selbstbestimmt Leben.
- Stellen, die Geld für behinderte Menschen bezahlen müssen.
Zum Beispiel Krankenkassen oder eine Versicherung. - Einrichtungen für behinderte Menschen. Zum Beispiel der Werkstatt.
- Ämter.
Die Inklusionsbeauftragte schreibt alle zwei Jahre einen Bericht. Im Bericht steht, wie Menschen mit Behinderung im Donnersbergkreis leben. In dem Bericht muss auch stehen, was sie alles gemacht hat.
Die Inklusionsbeauftragte arbeitet unabhängig. Das heißt: Sie bestimmt selber, was sie arbeitet. Niemand kann ihr vorschreiben, was sie machen soll. Und niemand kann ihr verbieten, etwas zu machen. Zum Beispiel kann man ihr nicht verbieten, sich darum zu kümmern, dass es Kindern mit Beeinträchtigung leichter gemacht wird, Regelkindergärten und -schulen zu besuchen. Sie muss sich aber immer an das Gesetz halten.