Inklusionsbeauftragte

    Inklusionsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Susanne Röß aus Steinbach.

    Susanne Röß ist als Ortsbürgermeisterin von Steinbach auch kommunalpolitisch aktiv. Sie hat eine Tochter mit Down Syndrom und setzt sich in verschiedenen Gremien für die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung ein.


    / Abt. 3 Recht, Kommunalaufsicht, Ordnung und Verkehr

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    Öffnungszeiten

    Kfz-Zulassungsstelle

    Mo - Mi
    07:30 - 11:30  Uhr
    14:00 - 15:30 Uhr
    Do
    07:30 - 11:30 Uhr
    14:00 - 17:30 Uhr
    Fr
    07:30 - 11:30 Uhr


    Aufzug vorhanden

    ja

    rollstuhlgeeignet

    ja

    Sonstige Angaben

    Die Zulassungsstelle hat einen eigenen Eingang.

    Dieser befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes, mit separatem Parkplatz.

    Anmerkungen


    Ein Vorsprechen ist nur mit vorheriger Terminabsprache möglich.

    Termine können Online auf der Startseite unserer Homepage,  per Mail oder telefonisch vereinbart werden.



    Zugeordnete Mitarbeiter

    Frau Eva Hoffmann

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 306
    Stockwerk: 3. OG
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    Herr Thorsten Bieck

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 07
    Stockwerk: EG
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    Frau Andrea Engelhardt

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 305
    Stockwerk: 3. OG
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    Herr Ibrahim Abdel Rahman

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 018
    Stockwerk: EG
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    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
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    Herr Sandro Attilo

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 011
    Stockwerk: EG
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    Frau Vanessa Berst

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 308
    Stockwerk: 3. OG
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    Frau Linda Bieck

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 08
    Stockwerk: EG
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    Frau Isabelle Deubel

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 309a
    Stockwerk: 3. OG
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    Frau Celine Döngi

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 09
    Stockwerk: EG
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    Frau Doris Enders

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 0010
    Stockwerk: Zulassungsstelle
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    Frau Andrea Greif

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    Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg
    Stockwerk: EG
    Hauptstr. 84
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    Frau Carolin Greß

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 305a
    Stockwerk: 3.OG
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    Postfach 12 80
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    Frau Saskia Hess

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    Raum-Nr.: 09
    Stockwerk: EG
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    Herr Michael Hildmann

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 07
    Stockwerk: EG
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    Postfach 12 80
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    Frau Margarete Kaldi

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 017
    Stockwerk: EG
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    Frau Ingrid Klag

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    Raum-Nr.: 0010
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    Frau Irene Koch

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    Frau Sonja Krauß

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    Raum-Nr.: 010
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    Frau Jennifer Loh

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 305a
    Stockwerk: 3. OG
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    Frau Laura Musiolik

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 308
    Stockwerk: 3. OG
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    Frau Luna Müller

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 0010
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    Frau Karla Ries

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 309a
    Stockwerk: 3. OG
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    Frau Laura Wahl

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 08
    Stockwerk: EG
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    Zuständigkeiten


    Wofür setzt sich die Inklusionsbeauftragte ein?

    Akzeptanz für beeinträchtigte Menschen  in der Gesellschaft: So wie man ist, darf man sein, wird beachtet und respektiert. Sie setzt sich für die Rechte von behinderten und beeinträchtigten Menschen ein. Ziel ist ein Wandel hin zu einer „inklusiveren Gesellschaft“. Das bedeutet, dass alle Menschen mit Beeinträchtigungen, junge Familien bis hin zu Senioren/-innen möglichst uneingeschränkt am alltäglichen Leben teilhaben können. Barrieren sollen erkannt und abgebaut werden. Nicht Betroffene passen sich ihrer Umwelt an, sondern auch die Umwelt den Betroffenen.

    Zusammenarbeit mit:

    • Menschen mit Behinderung
      wissen selbst am besten, was für sie gut und wünschenswert ist.
    • Behinderten-Verbänden
    • zum Beispiel Lebenshilfe, Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen, MS-Verband
    • Politikern
    • mit dem Kreistag, der Kreisverwaltung, den Verbandsgemeinden und den Städten im Kreis
    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
      zum Beispiel mit Wohnheimen oder mit der Werkstatt für behinderte Menschen.

    Was macht die Inklusionsbeauftragte?

    Die Inklusionsbeauftragte des Donnersbergkreises setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein.

    • Beeinträchtigte sollen keine Nachteile haben. Zum Beispiel, dass es Rollstuhlrampen für Rollstuhlfahrer gibt.
    • Beeinträchtigte sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können.
    • Korrekte Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes im Donnersbergkreis.
    • In dem Gesetz steht, dass Menschen mit Behinderung nicht schlechter behandelt werden dürfen als andere.
    • Neue Gesetze behandeln behinderte Menschen nicht schlechter als andere.
    • Behinderte Frauen werden nicht schlechter behandelt als andere.
    • Alle Ämter und öffentliche Stellen müssen den/die Inklusionsbeauftragte(n) unterstützen.

    Öffentliche Stellen sind zum Beispiel die Orts-, Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen, Schulen und Kindergärten. Wenn die Inklusionsbeauftragte etwas wissen will, müssen diese Stellen ihr das sagen. Zum Beispiel, wie viele behinderte Menschen in der Werkstatt arbeiten. Außer, wenn es eine Schweigepflicht gibt. Sie dürfen ihr zum Beispiel nicht erzählen, welche Behinderung oder Krankheit jemand hat.

    Die Inklusionsbeauftragte kann sich beschweren, wenn jemand die Rechte von Menschen mit Behinderung nicht beachtet. Zum Beispiel, wenn es in einem Amt keinen Fahrstuhl gibt. Die Inklusionsbeauftragte kann sich bei dem Amt beschweren, das dafür verantwortlich ist. Sie kann sich auch bei den Politikern darüber beschweren.

    Im Donnersbergkreis gibt es einen Kreistag und eine Kreisverwaltung. Dort werden wichtige Dinge für den Kreis entscheiden. Zum Beispiel, in welche Kindergärten und Schulen beeinträchtigte Kinder gehen können.

    Die Inklusionsbeauftragte hilft, dass Menschen mit Behinderungen, Behinderten-Verbände und Gruppen, die behinderte Menschen vertreten, gut zusammenarbeiten.

    Die Inklusionsbeauftragte kann helfen, wenn es Streit gibt. Zum Beispiel zwischen:

    • Menschen mit Behinderungen
    • Behinderten-Verbänden und Gruppen für behinderte Menschen.
    • Zum Beispiel die Lebenshilfe. Oder Selbstbestimmt Leben.
    • Stellen, die Geld für behinderte Menschen bezahlen müssen.
      Zum Beispiel Krankenkassen oder eine Versicherung.
    • Einrichtungen für behinderte Menschen. Zum Beispiel der Werkstatt.
    • Ämter.

    Die Inklusionsbeauftragte schreibt alle zwei Jahre einen Bericht. Im Bericht steht, wie Menschen mit Behinderung im Donnersbergkreis leben. In dem Bericht muss auch stehen, was sie alles gemacht hat.

    Die Inklusionsbeauftragte arbeitet unabhängig. Das heißt: Sie bestimmt selber, was sie arbeitet. Niemand kann ihr vorschreiben, was sie machen soll. Und niemand kann ihr verbieten, etwas zu machen. Zum Beispiel kann man ihr nicht verbieten, sich darum zu kümmern, dass es Kindern mit Beeinträchtigung leichter gemacht wird, Regelkindergärten und -schulen zu besuchen. Sie muss sich aber immer an das Gesetz halten.

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