Abteilungen

    Hier finden Sie alle (Fach-)Abteilungen der Kreisverwaltung. Wählen Sie die von Ihnen gesuchte Abteilung aus und erfahren Sie, wo Sie diese im Kreishaus finden und welche Leistungen von ihr erbracht werden.

    / Geldwäschegesetz

    Zuständige Mitarbeiter

    Herr Ibrahim Abdel Rahman

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    Besucheradresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 018
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
    Details

    Frau Margarete Kaldi

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 017
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Leistungsbeschreibung

    Geldwäsche
    Unter Geldwäsche versteht man die Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes beispielsweise durch Drogen- und Waffenhandel in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Ziel des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz -GWG) ist die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

    Die Kreisverwaltung ist für Ihr Gebiet zuständige Aufsichtsbehörde für die Durchführung des GWG im sogenannten Nichtfinanzsektor.

    Wer ist von dem Geldwäschgesetz betroffen?

    Zu den Verpflichteten zählen:

    -Versicherungsvermittler

    -Immobilienmakler

    -Personen, die gewerblich mit Gütern handeln (sog. Güterhändler).

    Damit sind solche Personen gemeint, die mit hochwertigen Gütern handeln, dies sind im Besonderen folgende Unternehmensgruppen:

    -KFZ-Handel

    -Einzel- und Großhandel mit Uhren und Schmuck

    -Einzelhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren

    -Großhandel mit Häuten, Fellen und Leder

    -Einzel- und Großhandel mit Geräten  der (hochwertigen) Unterhaltungselektronik

    -Einzelhandel mit Sport- und Freizeitbooten

    -Pelzhändler

    -Sonstiger Luxusgüterhandel...

    Allgemeinverfügung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten


    Weitere Informationen zum Geldwäschegesetz finden Sie auf der Homepage der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (Trier) .

    ADD Trier


    Merkblatt Geldwäscheprävention - Ihre Mitwirkungspflichten als Kunde




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