Abteilungen

    Hier finden Sie alle (Fach-)Abteilungen der Kreisverwaltung. Wählen Sie die von Ihnen gesuchte Abteilung aus und erfahren Sie, wo Sie diese im Kreishaus finden und welche Leistungen von ihr erbracht werden.

    / Ordnungswidrigkeiten

    Zuständige Mitarbeiter

    Herr Sandro Attilo

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 011
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Details

    Frau Sonja Krauß

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 010
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Details

    Leistungsbeschreibung

    Allgemeine Beschreibung

    Grob unterteilen lassen sich die Ordnungswidrigkeiten wie folgt:

    • Allgemeine Ordnungswidrigkeiten (alle außer Straßenverkehr) wie z.B. Verstöße nach dem Gaststättengesetz, dem Immissionsschutzgesetz, dem Sonn- und Feiertagsgesetz, dem Meldegesetz, dem Personalausweisgesetz, dem Landeshundegesetz, den Ortssatzungen fallen in die Zuständigkeit der Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind z.B. zuständig für   Landesbauordnung, Schulgesetz, Abfallgesetz, Aufenthaltsgesetz, Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, Waffengesetz, Jugendschutzgesetz (Ausgabe von alkoholischen Getränken), Wohngeldgesetz, Unterhaltsvorschussgesetz usw.
    • Ruhender Verkehr (Halte- und Parkverstöße), Verstöße nach der StraßenverkehrsordnungDie Kommunen überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Auskünfte hierzu erteilt die jeweils zuständige Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung.  
    • Fließender Verkehr (insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, Unfälle, Alkohol), Verstöße nach der Straßenverkehrsordnung. Die Überwachung des fließenden Verkehrs fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Polizei. Einige Kommunen in Rheinland-Pfalz nehmen diese Aufgabe im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung wahr.

    Im Zuständigkeitsbereich der Polizei ist eine 'Zentrale Bußgeldstelle Speyer" eingerichtet.


     

    Umfangreiche Informationen zum Themenkomplex "Ordnungswidrigkeiten" erhalten sie --> hier

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