⇑ / Elterngeld beantragen
Zuständige Mitarbeiter
Frau Diana Setzer
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 111
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.
Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR monatlich.
Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.
Voraussetzungen
Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie
- Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
- mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen,
- nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (max. 32 Wochenstunden) ausüben,
- im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen nicht über 250.000 Euro hatten. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei 300.000 Euro. (Hinweis: Das Elterngeld wird an nichtselbstständig beschäftigte, selbstständige und erwerbslose Eltern sowie an Studierende und Auszubildende gezahlt. Großeltern und sonstige Verwandte bis zum 3. Grad sowie Adoptiveltern haben unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf Elterngeld.
Sie können den Antrag auf Elterngeld erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.
Formulare
- Elterngeld
- Elterngeld - Einkommenserklärung
- Elterngeld - Einkommenserklärung Elternteil 1 für Geburten ab dem 01.09.2021
- Elterngeld - Einkommenserklärung Elternteil 2 für Geburten ab dem 01.09.2021
- Elterngeld - Informationsblatt Einkommen
- Elterngeld - Informationsblatt zur Elternzeit