Abteilungen

    Hier finden Sie alle (Fach-)Abteilungen der Kreisverwaltung. Wählen Sie die von Ihnen gesuchte Abteilung aus und erfahren Sie, wo Sie diese im Kreishaus finden und welche Leistungen von ihr erbracht werden.

    / Bauen und Immobilien / Erschließung und Infrastruktur / Dorferneuerung: private Förderung

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Anna Borck

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 229a
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Frau Stefanie Heller

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Besucheradresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 229a
    Stockwerk: 2
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen

    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
    Details

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. Die Erhaltung bzw. Stärkung der Funktionsvielfalt der Dörfer in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht ist ein Hauptanliegen der Dorferneuerung. Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung bzw. Stärkung der Ortskerne beitragen.

    Förderungen:

    Zuwendungen werden für folgende Vorhaben gewährt (beispielhafte Aufzählung):

    • Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur (gestalterische Mehraufwendungen);
    • bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen;
    • investive Vorhaben zur Sicherung und zum Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, Erstellung und Funktionsverbesserung von Gemeinbedarfseinrichtungen, besonders in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden oder Anlagen; ausnahmsweise auch Vorhaben, die zur Gründung eines Trägers der Maßnahme notwendig sind;
    • Verbesserung des Wohnumfeldes durch Rückbau versiegelter Flächen in naturnahe Freiflächen;
    • bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude mit Hof- und Grünflächen einschließlich denkmalpflegebedingter und bauökologischer Mehraufwendungen

    Die Zuwendung beträgt je Einzelvorhaben bis zu 35 v.H. der förderfähigen Ausgaben pro Objekt, höchstens jedoch 30.000 Euro. Für Vorhaben, die

    • zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennaher Arbeitsplätze oder
    • zur Sicherung und Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und und Dienstleistungen dienen,

    kann die Zuwendung bis auf 40.903 Euro angehoben werden.

    Keine Förderungen:

    Nicht gefördert werden Vorhaben,

    • die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen,
    • die Maßnahmen in Neubaugebieten darstellen,
    • die bereits begonnen wurden
    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Im Donnersbergkreis liegt die Förderquote generell bei 22% Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. Grundsätzlich werden alle Bauvorhaben vor Baubeginn bei einem Ortstermin von Bauherrn und Dorferneuerungsbeauftragten besichtigt. 

    Nachfolgend sehen Sie zwei gute Beispiele, wie ältere Gebäude zu echten Schmuckstücken weiterentwickelt werden können.

    Projekt 1 vorher

    Projekt 1 nachher

    Projekt 2 vorher

    Projekt 2 nachher

     

     

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antrag
    • Pläne
    • Kostenvoranaschläge
    • Fotos vom Bestand
    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Antrag auf Gewährung einer Zuwedung zur Förderung der Dorferneuerung.pdf

    Eigenleistungen.pdf

    Verwendungsnachweis zur Einreichung von Rechnungen.pdf

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es sind keine Fristen zu beachten. Sie sollten Anträge jedoch möglichst frühzeitig im Jahr stellen, da die Fördermittel nur begrenzt zur Verfügung stehen.

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Fachliche Beratung sowohl in fördertechnischer und förderrechtlicher Sicht gibt es bei dem Dorferneuerungsbeauftragten der Kreisverwaltung.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Bitte nehmen Sie Kontakt für einen Vor-Ort-Termin und die Beratung auf.

    Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.