Abteilungen

    Hier finden Sie alle (Fach-)Abteilungen der Kreisverwaltung. Wählen Sie die von Ihnen gesuchte Abteilung aus und erfahren Sie, wo Sie diese im Kreishaus finden und welche Leistungen von ihr erbracht werden.

    / Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Kerstin Lüke

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 202
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Herr Jörg Sasser

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 220
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Herr Uwe Welker

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 219
    Stockwerk: 2. OG
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    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bauzeichnung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) in mindestens zweifacher Ausfertigung (mindestens im Maßstab 1:100), die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind, und dass die Wohnungen oder die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    - Architektenlageplan

    - Grundbuchauszug, nicht älter als 4 Wochen

    - Angabe zur Anzahl der für den Antragsteller notwendigen Ausfertigungen

    Welche Gebühren fallen an?

    Je Sondereigentum, Dauerwohnrecht oder Dauernutzungsrecht: 15 bis 150 Euro.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Keine.

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

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