⇑ / Abfall und Umweltschutz / Tier-, Pflanzen- und Naturschutz / Fleischverarbeitung Zulassung beantragen
Zuständige Mitarbeiter
Frau Ingrid Bernhard
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 003
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Frau Dr. Ute Stauffer-Bescher
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 003
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Frau Dr. Christine Zwerger
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 004
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Für den Betrieb eines Fleischverarbeitungsunternehmens benötigen Sie eine behördliche Zulassung, die Sie beantragen müssen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dem Antrag sind beizufügen:
- ein Betriebsspiegel,
- ein Entwurf eines maßstabgetreuen Betriebsplanes, aus dem
- der Material- und Personalfluss sowie
- die Aufstellung der Maschinen ersichtlich sind
(im Falle handwerklich strukturierter Betriebe: Unterlagen, aus denen die in den jeweiligen Räumen vorgesehene Tätigkeit ersichtlich ist) und
- Nachweise über die Zuverlässigkeit des Lebensmittelunternehmers
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis. (Rahmensatz 50,00 Euro bis 1.500,00 Euro).
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Zulassung muss grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.