Abteilungen

    Hier finden Sie alle (Fach-)Abteilungen der Kreisverwaltung. Wählen Sie die von Ihnen gesuchte Abteilung aus und erfahren Sie, wo Sie diese im Kreishaus finden und welche Leistungen von ihr erbracht werden.

    / Jugendarbeitsschutzgesetz

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Kernpunkt des Jugendarbeitsschutzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Überforderung, Überbeanspruchung und den Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen.


    Den Wortlaut des Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung.

    An wen muss ich mich wenden?
    • Gewerbeaufsichtsamt

    Beschreibung

    Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage

    Jugendarbeitsschutzgesetz

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