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Zuständige Mitarbeiter
Frau Milena Hahnenberger
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 202
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Frau Kerstin Lüke
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 202
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Herr Jörg Sasser
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 220
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Frau Lilia Strese
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 229a
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Herr Uwe Welker
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 219
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Eine Baumaßnahme wirkt sich oft auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes aus. Deshalb gibt es Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen (sog. nachbarschützende Vorschriften). Hierzu zählen z. B. die vorgeschriebenen Abstandsflächen vor Gebäuden. Nur auf die Verletzung von solchen Vorschriften kann sich ein Nachbar mit Erfolg berufen.
Rechtsgrundlage
Im Bauordnungsrecht entfalten Normen Drittschutz, die dem Schutz von Leib, Leben oder Eigentum dienen. Dies trifft etwa auf Vorschriften über Standsicherheit baulicher Anlagen sowie über Abstandsflächen zu. Auch diejenigen Regelungen zum abwehrenden Brandschutz, die das Übergreifen eines Brandes auf das Nachbargrundstück verhindern sollen, haben nachbarschützenden Charakter.
Im Bauplanungsrecht (Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung) ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Festsetzung Nachbarschutz entfaltet.