Gleichstellungsstelle

    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

    (Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2)

    Das heißt: Die Chancengleichheit der Geschlechter ist Verfassungsauftrag!

    Chancengleichheit ist eine Grundvoraussetzung für eine starke Gesellschaft – und damit für eine starke Demokratie.
    Doch dazu müssen sich Rollenbilder und gesellschaftliche Strukturen ändern.

    Hier geht es zum Bericht der Gleichstellungsbeauftragten für den Zeitraum 15. April 2021 bis 15. Februar 2023


    Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    / Finanzierung und Förderung / Förderung von Energie und Klimaschutz / Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt im Rahmen des Marktanreizprogramms beantragen

    Leistungsbeschreibung

    Vielfältige Förderprogramme auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene zielen darauf ab, die Sanierungsquote im Gebäudebereich zu erhöhen, den Ausbau Erneuerbarer Energien zu beschleunigen, die Energieeffizienz zu steigern, neuen und innovativen Techniken zum Durchbruch zu verhelfen, den Klima- und Umweltschutz zu stärken und eine zukunftsfähige Energieversorgung aufzubauen.

    Die Energieagentur Rheinland-Pfalz

    • informiert über die Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz
    • weist auf ihrer Homepage und im Newsletter auf wichtige Änderungen bei bestehenden Förderprogrammen oder auf neue Förderprogramme hin
    • nennt Ansprechpartnern bei den Fördermittelgebern
    • unterstützt bei der Suche nach Partnern für gemeinsame Projektanträge.

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