Gleichstellungsstelle

    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

    (Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2)

    Das heißt: Die Chancengleichheit der Geschlechter ist Verfassungsauftrag!

    Chancengleichheit ist eine Grundvoraussetzung für eine starke Gesellschaft – und damit für eine starke Demokratie.
    Doch dazu müssen sich Rollenbilder und gesellschaftliche Strukturen ändern.

    Hier geht es zum Bericht der Gleichstellungsbeauftragten für den Zeitraum 15. April 2021 bis 15. Februar 2023


    Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    / Abfall und Umweltschutz / Tier-, Pflanzen- und Naturschutz / Fleischverarbeitung Zulassung beantragen

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Ingrid Bernhard

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 003
    Stockwerk: UG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Dr. Ute Stauffer-Bescher

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 003
    Stockwerk: UG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Dr. Christine Zwerger

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 004
    Stockwerk: UG
    Uhlandstraße 2
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    Leistungsbeschreibung

    Für den Betrieb eines Fleischverarbeitungsunternehmens benötigen Sie eine behördliche Zulassung, die Sie beantragen müssen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Dem Antrag sind beizufügen:

    • ein Betriebsspiegel,
    • ein Entwurf eines maßstabgetreuen Betriebsplanes, aus dem
      • der Material- und Personalfluss sowie
      • die Aufstellung der Maschinen ersichtlich sind
        (im Falle handwerklich strukturierter Betriebe: Unterlagen, aus denen die in den jeweiligen Räumen vorgesehene Tätigkeit ersichtlich ist) und
    • Nachweise über die Zuverlässigkeit des Lebensmittelunternehmers

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis. (Rahmensatz 50,00 Euro bis 1.500,00 Euro).

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Zulassung muss grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.

    Rechtsgrundlage

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