Gleichstellungsstelle

    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

    (Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2)

    Das heißt: Die Chancengleichheit der Geschlechter ist Verfassungsauftrag!

    Chancengleichheit ist eine Grundvoraussetzung für eine starke Gesellschaft – und damit für eine starke Demokratie.
    Doch dazu müssen sich Rollenbilder und gesellschaftliche Strukturen ändern.

    Hier geht es zum Bericht der Gleichstellungsbeauftragten für den Zeitraum 15. April 2021 bis 15. Februar 2023


    Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    / Tierhaltung, Tierschutz

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Ingrid Bernhard

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 003
    Stockwerk: UG
    Uhlandstraße 2
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    Frau MVDr. Zuzana Müller

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    Gebäude: Kreishaus
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    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
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    Frau Dr. Eva Rompa

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    Frau Dr. Ute Stauffer-Bescher

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    Frau Dr. Christine Zwerger

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 004
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    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." 


    Dies ist Grundsatz des Tierschutzgesetzes, das zuletzt 2014 novelliert wurde.


    Das Tierschutzgesetz gilt für alle Wirbeltiere, gleichgültig ob sie vom Menschen genutzt werden oder freilebend sind.


    Jeder Einzelne trägt Verantwortung für die Tiere; sei es als Halter von Nutz- oder Heimtieren oder als Verbraucher, der mit dem Warenkorb Einfluss auf die Haltungsbedingungen der Tiere nimmt, deren Produkte er kauft. Vorrangig bleibt damit der persönliche Einsatz jedes Einzelnen.


    Allgemeine Informationen zur Tierhaltung, zum Tierschutz finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Lebensmittel und Verbraucherschutz.


    Spezielle Informationen zur Haltung und Zucht bestimmter Haustiere erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums unter -->Ministerium -->Landwirtschaft & Ländliche Räume -->Tier

     
    An wen muss ich mich wenden?

    • Kreisverwaltung
     

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