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Allgemeiner Sozialer Dienst im Jugendamt
Freitag, 22.02.2013Die Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (kurz: ASD) der Kreisverwaltung Donnersbergkreis stehen Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Eltern bei der Bewältigung von unterschiedlichen Problemlagen zur Seite. Dabei orientiert sich die Arbeit des ASD am grundsätzlichen Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Im Mittelpunkt steht die kompetente Beratung und Begleitung von Eltern und Kindern sowie die bedarfsgerechte Einrichtung von Hilfen zur Erziehung bzw. die Vermittlung an zuständige Beratungsstellen oder andere geeignete Institutionen.
Das Angebot des ASD, in dem ausschließlich ausgebildete Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialpädagoginnen und Dipl.-Pädagoginnen beschäftigt sind, umfasst unter anderem die folgenden Leistungen:
- Beratung der Eltern/Erziehungsberechtigten in Fragen der Erziehung, bei Trennung der Eltern, bei sozialen Problemlagen
- Information, Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei Schwierigkeiten im Elternhaus
- Beratung, Vermittlung und Begleitung bei Hilfen zur Erziehung nach §§ 27ff SGB VIII (z.B. Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung, Betreutes Wohnen, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche u.a.)
- Familiengerichtshilfe, Beratung bei Sorgerechtsverfahren und Umgangsregelungen
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen bei Kindeswohlgefährdung
- Kinderschutz, in Zusammenarbeit mit der Kinderschutzfachkraft Frau Rauer-Bopp, bei Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch von Kindern oder Versagen der Erziehungsbeauftragten, Missbrauch des Elternrechts
Die Zuständigkeit der Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes ist in 8 Bezirke und 2 Sozialräume eingeteilt.
Im Notfall sind über die Polizei Mitarbeiterinnen des ASD erreichbar.
Letzte Aktualisierung ( Freitag, 22.02.2013 )