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tatut des Schülerladens "Flotter Euter"


Erarbeitet von Jeremias Leserer unter Mitarbeit des WiSo-Kurses 9 sowie D. Vogel

Vorbemerkung

Grundsätzlich folgt der Schülerladen den gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der eingetragenen Genossenschaft (Genossenschaftsgesetz - GenG - vom 19.08.94). Näher erläuternd bzw. im Rahmen der ensprechenden Gesetze abweichend von der Grundform der eG werden folgende Regelungen vorgeschlagen:

Ergänzungen und Änderungen zum GenG

§ 6.1 Der Schülerladen wird den Namen „Schülerladen 'Flotter Euter' Rockenhausen eG“ tragen. Auf allen rechtsverbindlichen Schreiben erfolgt der Zusatz „ein Projekt der WiSo-Kurse an der Realschule Rockenhausen in Kooperation mit dem Förderverein der Realschule Rockenhausen e.V.“.

§ 6.2 Sitz der Genossenschaft ist die Realschule Rockenhausen, Mühlackerweg 24c, 67806 Rockenhausen. Gegenstand der Genossenschaft ist der Vertrieb von Pausenverköstigung, Schulbedarf sowie Artikeln des Fördervereines und der Schülervertretung an der Realschule Rockenhausen.

§ 6.3 Schülerinnen und Schüler sind von Nachschüssen grundsätzlich befreit. Alle anderen Genossen haften im Rahmen der gesetzlichen Regelung.

§ 6.4. Die Genossenschaft führt drei Generalversammlungen durch (Gründung, Halbjahr, Auflösung).

§ 7.2a Der Geschäftsanteil beträgt 20,- DM. Jeder Genosse muss und kann nur einen Geschäftsanteil zeichnen. Zeichnungsberechtigt sind ausschließlich die Kursteilnehmer des WiSo-Kurses 9 sowie der Förderverein und die SV der Realschule Rockenhausen. Grundsätzlich hat jeder Genosse gleichberechtigt ein Stimmrecht.

§  7.2b Für Förderverein und SV gilt als Ausnahme, dass unbegrenzt Geschäftsanteile gezeichnet werden können. Pro 3 Geschäftsteile wird jeweils ein Stimmrecht zugeteilt.  Die Höchstzahl beträgt jedoch beim Förderverein 7 und bei der SV 3 Stimmrechte.

§ 7.5 Aufsichtsratsmitglieder müssen keine Geschäftsanteile gezeichnet haben.

§ 9 Der Vorstand setzt sich aus den Vorständen für Personal, Finanzen, Marketing, Einkauf und Logistik zusammen. Aus seiner Mitte heraus wird ein Vorstandssprecher und ein Stellvertreter gewählt. Die Amtsdauer beträgt ein Halbjahr. Eine Wiederwahl für das gleiche Ressort ist nur möglich, wenn sich kein weiterer Kandidat meldet.

Der Aufsichtsrat besteht aus drei Personen. Dabei hat der Förderverein, die SV und der Vorstand das Vorschlagsrecht für jeweils ein Aufsichtsratmitglied. Die Amtsdauer der Aufsichtsratmitglieder beträgt ein Jahr.

Sowohl dem Vorstand als auch dem Aufsichtsrat gehört mit beratender Stimme der begleitende Fachlehrer an.

§ 19.2 Der Gewinn wird nach folgendem Schlüssel nach Abzug aller Kosten verteilt: der Schülervertretung an der Realschule Rockenhausen fließen 2/5 des Gewinnes in Form einer Barzuwendung zur freien Verfügung zu. Weitere 2/5 werden im Rahmen einer Sozialveranstaltung den Mitarbeitern des Schülerladens zur Verfügung gestellt - im Gegenzug wird auf Zahlung von Löhnen verzichtet. Der Rest i.H. von 1/5 wird entsprechend dem Geschäftsanteil unter den Genossen verteilt.

§ 24 Die Wahl aller Ämter erfolgt mit Mehrheit der anwesenden Stimmen. Alle Ämter sind unbesoldet.

§ 79 Die Genossenschaft löst sich zum Schuljahresende auf und übergibt das Sachvermögen an den Folgekurs. Die Entscheidung ob und wie der Schülerladen weiterbetrieben wird (inkl. Rechtsform) obliegt dem Folgekurs. Eine Weiterführung einzelner Geschäftsteile zur Absicherung des Folgeunternehmen kann von der Generalversammlung für einen begrenzten Zeitraum zugelassen werden.

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Vorlage für die Gründungsgeneralversammlung; erarbeitet von J. Leserer unter Mitarbeit des WiSo-Kurses 9 sowie D. Vogel /  Oktober 2000



Die Presse zum "Flotten Euter"     Fotos der Gründungsversammlung     Homepage des Flotten Euter