ausordnung der Realschule Rockenhausen |
A Allgemeines
B Behandlung von Schulvermögen und Schuleinrichtungen
C Verhalten vor, während und nach dem Unterricht
D Verhalten während der Pausen und Freistunden
E Besondere Regelungen
F Haftung und Ahndung von Verstößen
A Allgemeines
In unserer Schule lehrt und lernt eine große Anzahl von Lehrkräften und Schülern gemeinsam auf einem relativ kleinen Raum. Das gute Zusammenleben in der Schule und ihr Ansehen in der Öffentlichkeit wird von jedem Einzelnen durch Höflichkeit, Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft und gegenseitiger Rücksichtnahme mitgeformt und mitgetragen.
Mitmenschlicher, gewaltfreier Umgang miteinander sollte eine Selbstverständlichkeit sein, wobei die jüngeren, körperlich schwächeren u. evtl. behinderten Schüler eines besonderen Schutzes bedürfen. Genau wie unser Staat die Befolgung seiner Gesetze verlangt, müssen auch in der Schule Vorschriften und Regeln beachtet werden.
Die Schule mit ihren vielen wertvollen Einrichtungen ist "öffentliches Eigentum", das in seinem Bestand und Wert erhalten werden muss. Jedem wird das Recht zu aufbauender Kritik zugestanden, nicht aber das Recht, sich über die geltende Ordnung hinwegzusetzen.
Um Meinungsverschiedenheiten zu beseitigen, wurden folgende Regeln von Eltern, Schülern und Lehrkräften gemeinsam zusammengestellt :
B Behandlung von Schulvermögen und Schuleinrichtungen
1) Jede/r Schülerin ist verpflichtet, Schulvermögen und schulische Einrichtungen pfleglich zu benutzen (SchO § 7).
2) Alle haben sich im Schulgebäude und -gelände diszipliniert und rücksichtsvoll zu verhalten.
3) Abfälle jeglicher Art (auch Kaugummi - verpackt) gehören in die dafür vorgesehenen Abfalleimer. Müll wird, soweit möglich, getrennt gesammelt.
4) Das Beschmieren der Tafel(n) ist untersagt.
5) Bei Unterrichtsschluss sind die Klassen- und Fachräume so zu verlassen, dass die Arbeit des Reinigungspersonals erleichtert und Energie gespart wird (Schließen der Fenster und Türen, Abschalten der Beleuchtung, Papier aufsammeln, Stühle hochstellen).
6) Für Schäden, die durch mutwilliges oder fahrlässiges Verhalten verursacht werden, haftet der/die Verursacher .
C Verhalten vor, während und nach dem Unterricht
1. Schulweg
1.1) Für das Verhalten auf dem Schulweg sind die Schüler selbst, bzw. ihre Erziehungsberechtigten, verantwortlich. Werden von dritter Seite Klagen über das Verhalten von Schülern an die Schule herangetragen, so bemüht sich die Schule im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten um Abhilfe.
1.2) Fahrschüler begeben sich nach dem Verlassen der Busse oder Züge unverzüglich und auf dem kürzesten Weg zur Schule. Die Schüler halten sich nach Ankunft in der Schule auf dem Schulhof, bei Regen oder kaltem Wetter im Flur des Erdgeschosses auf. Einheimische Schüler betreten das Schulgelände so rechtzeitig, dass sie pünktlich zum Unterricht erscheinen.
1.3) In Abstimmung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln übernehmen Lehrkräfte bzw. beauftragte Personen lt. Aufsichtsplan die Aufsicht bis Unterrichtsbeginn. Die Anweisungen der aufsichtsführenden Personen sind zu befolgen. Nach dem ersten Läuten begeben sich die Schüler unverzüglich in die Unterrichtsräume, ebenso beim Nachmittagsunterricht.
1.4) Der Fahrradschuppen ist ausschließlich von der Brühlgasse her anzufahren .
1.5) Motorisierte Zweiräder dürfen nur auf öffentlichen Parkflächen abgestellt werden. Auf dem Schulgelände ist der Betrieb von motorisierten Fahrzeugen verboten.
2.) Während der Unterrichtszeit
2.1) Der Unterricht beginnt 8.05 Uhr und endet 13.05 Uhr. Während dieser Zeit dürfen die Schüler das Schulgelände nicht verlassen (SchO § 34), Ausnahme bei vorzeitigem Unterrichtsschluss. Ist der/die Fachlehrer/in zehn Minuten nach dem Klingelzeichen noch nicht anwesend, gibt der/die Klassensprecher/in im Sekretariat oder bei der Schulleitung Bescheid.
2.2) Während des Unterrichtes darf die Klasse nur in Ausnahmefällen, mit Einverständnis der Lehrkraft, verlassen werden.
2.3) Jede Klasse ist für die Ordnung und Sauberkeit in ihrem Klassenraum verantwortlich. Die Ordner stellen einen Schwamm bereit und sorgen für eine saubere Tafel. Beschädigungen werden sofort der Lehrkaft bzw. dem/der Klassenleiter/in gemeldet.
2.4) Essen, Trinken sowie das Kauen von Kaugummi ist während des Unterrichts verboten.
Kopfbedeckungen sind grundsätzlich vor dem Unterricht abzunehmen. "Walkman", elektronische Geräte und sonstige Spiele, sofern sie nicht Bestand des Unterrichts sind, sind im Unterricht verboten.
2.5) Die Fachräume bzw. Turnhallen/Schwimmbad dürfen aus Sicherheitsgründen nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden.
2.6) Zu Beginn des Sportunterrichts versammeln sich die Schüler vor dem Eingang zur Sporthalle (Ausnahme Schwimmhalle). Dort werden sie von dem/der Sportlehrer/in abgeholt. Das Verhalten in den Sportstätten ist durch die dort ausgehängte Benutzerordnung geregelt.
D Verhalten während der Pausen und Freistunden
1) Zu Beginn der Pause gehen alle Schüler unverzüglich auf den Schulhof. Als Schulhof dient nur der Raum zwischen den Schulgebäuden. Mühlackerweg, Brühlgasse, Busbahnhof sowie das Gelände hinter der Donnersberghalle und der Turnhalle gehören nicht dazu. Die Unterrichtsräume sind während der Pausen abgeschlossen. Eingeteilte Schüler helfen beim Räumen des Schulgebäudes.
2) Bei regnerischem Wetter steht den Schülern der überdachte Hofbereich der Realschule zur Verfügung, bei extremer Kälte auch der Flur des Erdgeschosses.
3) Während der Pausen führen Lehrkräfte entsprechend des im Lehrerzimmer ausgehängten Planes Aufsicht. Geeignete und verantwortungsbewusste Schüler können zur Mitaufsicht he- rangezogen werden. Den Anweisungen der Aufsichtführenden (auch von den Nachbarschulen) ist Folge zu leisten.
4) War eine Klasse vor Beginn der Pause in einem Fachraum, so geht diese unverzüglich in den Pausenhof. Die Taschen verbleiben vor der Tür des Fachraumes und können von zwei Schülern beaufsichtigt werden. Das gilt ebenso für die Klasse, die nach der Pause in einem Fachraum Unterricht hat.
5) Das Ballspielen ist auf beiden Wiesen und auf dem Straßenstück zwischen Turnhalle und Wiese erlaubt, nicht aber auf dem Schulhof. Ballspiele im Schulgebäude, das Werfen von Schneebällen und sonstigen Gegenständen sowie das Klettern auf Dächer sind wegen Verletzungsgefahr verboten.
6) Der Genuss von alkoholischen Getränken und Rauschmitteln sowie das Rauchen ist den Schülern im gesamten Schulbereich einschließlich Busbahnhof aus gesundheitlichen und erzieherischen Gründen untersagt (SchO § 80).
7) Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Jeder sollte die Toilette so verlassen, wie er sie anzutreffen wünscht.
8) Ganztagsschüler begeben sich nach Unterrichtsschluss in den Speisesaal, sie werden dort - oder bei schönem Wetter auf dem Schulhof - von einer aufsichtsführenden Lehrkraft oder einer beauftragten Person bis zum Beginn des Nachmittagsunterrichtes betreut.
9) Festgestellte Mängel oder Schäden sind unverzüglich einer Lehrkraft oder im Sekretariat zu melden.
E Besondere Regelungen
1) Aushänge (außer SV-Informationen) müssen von der Schulleitung genehmigt werden.
2) Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.
3) Die Realschule haftet nicht für mitgeführte Geldbeträge und Wertsachen.
Damit niemand zum Diebstahl verleitet wird, ist es erforderlich, Wertgegenstände angemessen zu sichern.
4) Bei Brand oder Gefahr sind die vorgegebenen Verhaltensmaßnahmen einzuhalten. (Aushang in Klassen- und Fachräumen).
5) Die Fenster in den Unterrichtsräumen dürfen nur gekippt werden. Lediglich das Fenster, das dem Lehrerpult am nächsten ist, darf in Anwesenheit einer Lehrkraft ganz geöffnet werden.
F Haftung und Ahndung von Verstößen
1) Die Schüler sind gegen Unfall vom Verlassen der Wohnung bzw. des Grundstückes, auf dem direkten Weg zur Schule, auf dem Schulgelände sowie auf dem direkten Weg nach Hause versichert.
2) Wird vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Sachbeschädigung verursacht, so haften die Erziehungsberechtigten.
3) Verstöße gegen die Hausordnung können mit Vorgaben aus dem Maßnahmenkatalog der SchO § 82-86 bis hin zum Schulausschluss (erzieherische Maßnahmen, Ordnungsmaßnahmen bzw. Wiedergutmachung) geahndet werden.
Rockenhausen, 16.03.1999
Erstellt in Zusammenarbeit mit SchülerInnen, Schulelternbeirat, Gesamtkonferenz
Verteiler: Schulausschussmitglieder, Schulelternbeirat, Klassensprecherversammlung, VG Rockenhausen, IGS Rockenhausen, Internetseiten