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ressebericht - 06. März 2002


Aus 5:3 wird 4:4 - IGSMR und Realschule
Der Schulzweckverband Rockenhausen, die Klassenzahl-Vorgabe und die tatsächlichen Anmeldungen
 
Der im August des vorigen Jahres gefasste Beschluss des Schulzweckverbandes Rockenhausen war eindeutig: Die Integrierte Gesamtschule Schulmodell Rockenhauen (IGSMR) wird in der Sekundarstufe I maximal fünfzügig, die Realschule maximal dreizügig. Soweit die Theorie. Die Praxis dagegen sieht nach den jetzigen Anmeldezahlen für die kommende fünfte Klasse ganz anders aus: IGSMR vierzügig, Realschule auch. Ein Problem?
 
Für Landrat und Zweckverbandsvorsitzenden Winfried Werner - der Donnersbergkreis ist Träger der Schulen - stellen die Anmeldezahlen, die nicht in das vorgegebene Schema passen, "überhaupt keine Schwierigkeit" dar. Auf Anfrage der RHEINPFALZ teilte Werner gestern mit, dass sich der Zweckverband bei seiner damaligen Urteilsfindung am Raumprogramm orientiert habe. Zwar sei bei der Festlegung der Maximalzügigkeit nach den Schularten unterschieden worden, doch sei dies nun kein Grund, in irgendeiner Weise tätig zu werden, so Werner. Man wollte keine räumlichen Provisorien, sprich Container, betonte Werner, und diese werde es mit diesen Anmeldezahlen auch nicht geben. Acht Räume stünden zur Verfügung, also sei für diesen Jahrgang nun ganz einfach ein Ausgleich zwischen IGSMR und Realschule zu schaffen.
 
Mit anderen Worten: Vier plus vier ergibt insgesamt auch acht, genauso wie fünf plus drei. Doch warum hat sich der Zweckverband damals nicht gleich auf insgesamt acht Eingangsklassen für das Schulzentrum in Rockenhausen festgelegt, sondern explizit nach IGSMR und Realschule unterschieden? Vielleicht so eine Art Anweisung, in welche Richtung es gehen sollte? Schließlich ist die IGSMR für alle drei Schulabschlüsse gedacht. Werner jedenfalls sieht keinen Grund, gegen den durch die Anmeldungen geäußerten Elternwillen tätig zu werden. Solange man in der Endabrechnung auf acht Klassen kommt, wird es auch künftig - zumindest für den Landrat - kein Problem geben. Doch was passiert, wenn die Summe neun ergibt? Derzeit ist dies kein Thema. Beide Schulen sind zu weit von einer weiteren Klasse entfernt. Aber irgendwann könnte bei "neun" doch einmal geprüft werden, wo die Schüler wohnen, ob nicht doch eine andere adäquate Schule näher liegt - und die Jugendlichen mangels Schulraum in Rockenhausen dorthin müssen. Das ist zwar rein hypothetisch, aber durchaus möglich. Bestimmt gilt dann wieder die 5:3-Regelung für die beiden Schularten in einem Schulgebäude. (lor)

RON - RHEINPFALZ ONLINE, 6. Mär 2002