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ressebericht - 06. März 2002
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Aus 5:3 wird 4:4 - IGSMR und Realschule
Der
Schulzweckverband Rockenhausen, die Klassenzahl-Vorgabe und die tatsächlichen
Anmeldungen
Der im August des vorigen
Jahres gefasste Beschluss des Schulzweckverbandes Rockenhausen war eindeutig:
Die Integrierte Gesamtschule Schulmodell Rockenhauen (IGSMR) wird in der
Sekundarstufe I maximal fünfzügig, die Realschule maximal dreizügig. Soweit die
Theorie. Die Praxis dagegen sieht nach den jetzigen Anmeldezahlen für die
kommende fünfte Klasse ganz anders aus: IGSMR vierzügig, Realschule auch. Ein
Problem?
Für Landrat und
Zweckverbandsvorsitzenden Winfried Werner - der Donnersbergkreis ist Träger der
Schulen - stellen die Anmeldezahlen, die nicht in das vorgegebene Schema passen,
"überhaupt keine Schwierigkeit" dar. Auf Anfrage der RHEINPFALZ teilte Werner
gestern mit, dass sich der Zweckverband bei seiner damaligen Urteilsfindung am
Raumprogramm orientiert habe. Zwar sei bei der Festlegung der Maximalzügigkeit
nach den Schularten unterschieden worden, doch sei dies nun kein Grund, in
irgendeiner Weise tätig zu werden, so Werner. Man wollte keine räumlichen
Provisorien, sprich Container, betonte Werner, und diese werde es mit diesen
Anmeldezahlen auch nicht geben. Acht Räume stünden zur Verfügung, also sei für
diesen Jahrgang nun ganz einfach ein Ausgleich zwischen IGSMR und Realschule zu
schaffen.
Mit anderen Worten: Vier
plus vier ergibt insgesamt auch acht, genauso wie fünf plus drei. Doch warum hat
sich der Zweckverband damals nicht gleich auf insgesamt acht Eingangsklassen für
das Schulzentrum in Rockenhausen festgelegt, sondern explizit nach IGSMR und
Realschule unterschieden? Vielleicht so eine Art Anweisung, in welche Richtung
es gehen sollte? Schließlich ist die IGSMR für alle drei Schulabschlüsse
gedacht. Werner jedenfalls sieht keinen Grund, gegen den durch die Anmeldungen
geäußerten Elternwillen tätig zu werden. Solange man in der Endabrechnung auf
acht Klassen kommt, wird es auch künftig - zumindest für den Landrat - kein
Problem geben. Doch was passiert, wenn die Summe neun ergibt? Derzeit ist dies
kein Thema. Beide Schulen sind zu weit von einer weiteren Klasse entfernt. Aber
irgendwann könnte bei "neun" doch einmal geprüft werden, wo die Schüler wohnen,
ob nicht doch eine andere adäquate Schule näher liegt - und die Jugendlichen
mangels Schulraum in Rockenhausen dorthin müssen. Das ist zwar rein
hypothetisch, aber durchaus möglich. Bestimmt gilt dann wieder die 5:3-Regelung
für die beiden Schularten in einem Schulgebäude. (lor)
RON - RHEINPFALZ ONLINE, 6. Mär 2002