Information des Referates Landwirtschaft zur neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2023
Im Bereich der Direktzahlungen ergeben sich für landwirtschaftliche Antragstellerinnen und Antragsteller ab dem Antragsjahr 2023 wesentliche neue Regelungen im Vergleich zum bisherigen Antragsverfahren. Das Referat Landwirtschaft der Kreisverwaltung hat die wesentlichen Neuerungen und Erläuterungen zu den „Konditionalitäten“, „Öko-Regelungen“ und „Tierprämien für Mutterkühe und –schafe/ziegen“ dargestellt. Siehe die pdf-Dokumente:
Abgerufen werden kann zudem ein Einführungsvideo LEA zum Landwirtschaftlichen elektronischen Antragsverfahren auf YouTube unter dem Link: https://www.youtube.com/watch?v=cIx4IHFaC94.
Unbedingt angeben müssen Antragsteller/innen in ihrem Antrag ihre korrekte und aktuelle Mobilnummer, da diese wegen dem 2-Phasen-Identifikationsverfahren in LEA erforderlich ist.
Für Rückfragen stehen die Bearbeiterinnen und Bearbeiter des Referates Landwirtschaft der Kreisverwaltung gerne zur Verfügung.
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