⇑ / Migration und Integration / Einwanderung / Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger
Zuständige Mitarbeiter
Frau Marie Gabrielow

Frau Sanela Islamovic

Frau Barbara Lukaszczyk

Frau Sabine Vogler

Frau Nicole Wörns
Postadresse
Gebäude: ehemaliges GesundheitsamtRoom Nr.: 04/05
Floor: EG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Details

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Sonstige Familienangehörige von Deutschen und in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen können in besonderen Härtefällen eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten. Damit können sie nach Deutschland nachziehen und sind zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
- Kinder,
- Eheleute oder
- eingetragene Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen sind.
Neuerungen Januar 2016:
Einrichtung eines Webportals zum Familiennachzug zu syrischen Schutzberechtigten nach § 29 AufenthG:
Nach Mitteilung des Auswärtigen Amtes ist das angekündigte Webportal
zum Familiennachzug zu syrischen Schutzberechtigten nun eingerichtet
und steht im Internet zur Verfügung.
Es ist abrufbar unter folgendem Link:
Webportal zum Familiennachzug zu syrischen Schutzberechtigten
Das Portal kann auf Deutsch, Englisch und Arabisch angezeigt und
von Schutzberechtigten, Antragstellern des Familiennachzugs zum syrischen Schutzberechtigten
sowie Unterstützerorganisationen genutzt werden.
Es enthält eine Funktion zur Stellung der fristwahrenden Anzeige.
Voraussetzungen
- Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- bei Nachzug zu Deutschen zusätzlich: Die Person, der Sie nachziehen, hat die deutsche Staatsangehörigkeit und hält sich gewöhnlich in Deutschland auf.
- bei Nachzug zu Nicht-Deutschen zusätzlich: Ihr bereits in Deutschland lebendes Familienmitglied hat in Deutschland eine
- Niederlassungserlaubnis,
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder
- Aufenthaltserlaubnis und
- ausreichenden Wohnraum zur Verfügung.
- Es liegt ein besonderer Härtefall vor, z.B. weil die hier lebenden Familienangehörigen aufgrund von Pflegebedürftigkeit auf Ihre Lebenshilfe angewiesen sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
- Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
- bei Nachzug zu Deutschen zusätzlich: Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit und des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland von der Person, der Sie nachziehen
- bei Nachzug zu Nicht-Deutschen zusätzlich:
- Nachweis des Aufenthaltstitels Ihres bereits in Deutschland lebenden Familienmitglieds
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum
- Nachweis, dass ein besonderer Härtefall vorliegt
Welche Gebühren fallen an?
- Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 Euro
- Geltungsdauer über ein Jahr: 110 Euro
- Verlängerung bis zu drei Monaten: 65 Euro
- Verlängerung um mehr als drei Monate: 80 Euro
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Ausländische Staatsangehörige in familiärer Lebensgemeinschaft mit Deutschen erhalten in den meisten Fällen nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis.
- in Deutschland aufgewachsen oder
- im Rahmen des Kindernachzugs eingereist sind,
- Familienmitglieder von Angehörigen der EU-/EWR-Staaten, die selbst einem EU- oder EWR-Staat angehören, können frei einreisen und einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
- Familienmitglieder von Angehörigen der EU-/EWR-Staaten, die selbst keinem EU- oder EWR-Staat angehören, haben ebenfalls ein Einreise- und Aufenthaltsrecht.