Finanzen & Steuern

    / Migration und Integration / Einwanderung / Niederlassungserlaubnis Erteilung für besonders hochqualifizierte Fachkraft

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Lisa Marie Borsdorf

    VCard: Download VCard

    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 04
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Frau Marie Gabrielow

    VCard: Download VCard

    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 06
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Frau Sanela Islamovic

    VCard: Download VCard

    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 04
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Frau Barbara Lukaszczyk

    VCard: Download VCard

    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 05
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Frau Sabine Vogler

    VCard: Download VCard

    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 03
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Frau Nicole Wörns

    VCard: Download VCard

    Postadresse

    Gebäude: ehemaliges Gesundheitsamt
    Room Nr.: 04/05
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Leistungsbeschreibung

    Beruflich hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige können in besonderen Fällen gleich im Anschluss an das Visum eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
    Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:

    • Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie gehören zu folgenden Personengruppen:
      • Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen mit besonderen Fachkenntnissen
      • Lehrkräfte oder wissenschaftliches Personal in herausgehobener Funktion
    • Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
    • Nachweis der beruflichen oder wissenschaftlichen Qualifikation
    • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
    • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
    • Nachweis, dass Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gesichert ist

    Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: Euro 250,00

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    250,- EUR gem. § 44 Nr. 1 Aufenthaltsverordnung

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.

    Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    § 19 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz

    Was sollte ich noch wissen?

    Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen ihres Niederlassungsrechts eine selbständige Tätigkeit in Deutschland ausüben. Dasselbe gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staatsangehörige der Schweiz.

    Für Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien gelten noch Übergangsregelungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit. Sie müssen vor der Aufnahme einer Beschäftigung eine Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Agentur für Arbeit einholen.

    Familiennachzug: Der Ehegatte und noch nicht volljährige Kinder haben ein Recht auf Familiennachzug. Sie sind ebenfalls zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
    Integrationskurs: Ein Teilnahmeanspruch am Integrationskurs besteht bei Hochqualifizierten nicht.

    Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Einführung des Elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)".

    Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.