Flüchtlingshilfe

    Für einen überwiegend ländlich geprägten Kreis wie den Donnersbergkreis, mit derzeit rund 75.000 Einwohnern und fünf Verbandsgemeinden, bedeutet die Integration der Neuzugewanderten eine besondere Herausforderung. Neben der anfänglichen Aufnahme und Unterbringung der Neuankömmlinge gilt es durch sinnvolle und gut aufeinander abgestimmte Angebote eine nachhaltige Integration der Flüchtlinge zu gewährleisten.


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    neu Corona-virus: Informationen in verschiedenen sprachen -

    Corona virus: information in different languages




    NEU: Informationen zum Thema Einbürgerung in leichter sprache


    Den dazugehörigen Flyer zum Thema Einbürgerung - in leichter Sprache - können Sie hier abrufen.


    HIER FINDEN SIE INFORMATIONEN FÜR ELTERN MIT SCHULKINDERN UND KINDERGARTENKINDERN


    Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    / Mobilität und Fahrzeuge / Fahrzeugbesitz / Kfz: Abgasuntersuchung (AU) im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU)

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Doris Enders

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 0010
    Floor: Zulassungsstelle
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Frau Andrea Greif

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    Besucheradresse

    Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg
    Floor: EG
    Hauptstr. 84
    67304 Eisenberg Adresse in Google Maps anzeigen
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    Frau Ingrid Klag

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 0010
    Floor: Zulassungsstelle
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
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    Frau Irene Koch

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    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 0010
    Floor: Zulassungsstelle
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
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    Leistungsbeschreibung

    Um zu gewährleisten, dass Ihr Kraftfahrzeug die höchstzulässigen Abgaswerte nicht überschreitet, wird im Rahmen der Hauptuntersuchung regelmäßig eine Abgasuntersuchung durchgeführt. Hierbei wird durch einen Sachverständigen eine Messung an Ihrem Fahrzeug durchgeführt. Über diese Prüfung wird ein Prüfbericht gefertigt, der Ihnen in jedem Fall ausgehändigt wird. Die Prüfung als Bestandteil der HU wird bei einem positiven Ergebnis auch mit der HU-Prüfplakette dokumentiert.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Fristen sind abhängig von der Fahrzeugart und dem Einsatzzweck des Kraftfahrzeugs. Für erstmals in Verkehr kommende privatgenutzte Personenkraftwagen fällt wie bei der HU die erste Prüfung in der Regel nach drei Jahren an. Anschließend ist sie alle zwei Jahre fällig.
    Kürzere Fristen (ein Jahr) gelten z. B. für Personenkraftwagen, die zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt werden oder für Lastkraftwagen und Nutzfahrzeuge.
    Für den Fall, dass Sie die Untersuchungsfristen überzogen haben, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.

    Was sollte ich noch wissen?

    Der Abgasuntersuchung ist Bestandteil der HU Prüfung und des damit verbundenen Prüfberichtes. 

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