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⇑ / Mobilität und Fahrzeuge / Fahrzeugbesitz / Kfz: Abgasuntersuchung (AU) im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU)
Zuständige Mitarbeiter
Frau Doris Enders
Postadresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: 0010
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Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

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Frau Andrea Greif
Besucheradresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung EisenbergFloor: EG
Hauptstr. 84
67304 Eisenberg

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Frau Ingrid Klag
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Gebäude: KreishausRoom Nr.: 0010
Floor: Zulassungsstelle
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

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Frau Irene Koch
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Gebäude: KreishausRoom Nr.: 0010
Floor: Zulassungsstelle
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Um zu gewährleisten, dass Ihr Kraftfahrzeug die höchstzulässigen Abgaswerte nicht überschreitet, wird im Rahmen der Hauptuntersuchung regelmäßig eine Abgasuntersuchung durchgeführt. Hierbei wird durch einen Sachverständigen eine Messung an Ihrem Fahrzeug durchgeführt. Über diese Prüfung wird ein Prüfbericht gefertigt, der Ihnen in jedem Fall ausgehändigt wird. Die Prüfung als Bestandteil der HU wird bei einem positiven Ergebnis auch mit der HU-Prüfplakette dokumentiert.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fristen sind abhängig von der Fahrzeugart und dem Einsatzzweck des Kraftfahrzeugs. Für erstmals in Verkehr kommende privatgenutzte Personenkraftwagen fällt wie bei der HU die erste Prüfung in der Regel nach drei Jahren an. Anschließend ist sie alle zwei Jahre fällig.
Kürzere Fristen (ein Jahr) gelten z. B. für Personenkraftwagen, die zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt werden oder für Lastkraftwagen und Nutzfahrzeuge.
Für den Fall, dass Sie die Untersuchungsfristen überzogen haben, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.
Was sollte ich noch wissen?
Der Abgasuntersuchung ist Bestandteil der HU Prüfung und des damit verbundenen Prüfberichtes.