Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
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Zuständige Mitarbeiter
Frau Linda Bieck

Herr Thorsten Bieck

Frau Celine Döngi

Frau Saskia Hess

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.
Verfahrensablauf
Der Antrag kann auch bei Ihre Verbandsgemeindeverwaltung gestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Der Antrag kann auch bei Ihre Verbandsgemeindeverwaltung gestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Führerschein
Welche Gebühren fallen an?
Anfallende Gebühren entnehmen Sie der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
25,30 €
Rechtsgrundlage
- § 24a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 25 Abs. 4 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
Kurztext