Flüchtlingshilfe

    Für einen überwiegend ländlich geprägten Kreis wie den Donnersbergkreis, mit derzeit rund 75.000 Einwohnern und fünf Verbandsgemeinden, bedeutet die Integration der Neuzugewanderten eine besondere Herausforderung. Neben der anfänglichen Aufnahme und Unterbringung der Neuankömmlinge gilt es durch sinnvolle und gut aufeinander abgestimmte Angebote eine nachhaltige Integration der Flüchtlinge zu gewährleisten.


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    neu Corona-virus: Informationen in verschiedenen sprachen -

    Corona virus: information in different languages




    NEU: Informationen zum Thema Einbürgerung in leichter sprache


    Den dazugehörigen Flyer zum Thema Einbürgerung - in leichter Sprache - können Sie hier abrufen.


    HIER FINDEN SIE INFORMATIONEN FÜR ELTERN MIT SCHULKINDERN UND KINDERGARTENKINDERN


    Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    / Aufenthaltserlaubnis: wegen Au-Pair-Beschäftigung(für Nicht-EU-Bürger)

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Lisa Marie Borsdorf

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    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 04
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Marie Gabrielow

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    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 06
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Sanela Islamovic

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    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 04
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Barbara Lukaszczyk

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    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 05
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Sabine Vogler

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    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 03
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Nicole Wörns

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    Gebäude: ehemaliges Gesundheitsamt
    Room Nr.: 04/05
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
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    Leistungsbeschreibung

    Die Aufenthaltserlaubnis für eine Au-Pair-Beschäftigung gilt für:

    - die Mitarbeit im Haushalt der Gastfamilie und

    - die Kinderbetreuung

     

    Voraussetzungen:

    Für Au-Pair-Beschäftigte:

    • Sie sind zwischen 18 und unter 25 Jahre alt
    • Sie besitzen Grundkenntnisse der deutschen Sprache
    • Sie besitzen

                      - ein gültiges nationales Visum für Au-Pair-Beschäftigte

                      - einen abgeschlossenen Au-Pair-Vertrag (mindestens 6 Monate, maximal 1 Jahr) und

                      - eine Krankenversicherung.

    • angemeldeter Hauptwohnsitz bei der Gastfamilie

    Für Gastfamilien:

    • die Gastfamilie spricht deutsch als Muttersprache.
    • die Agentur für Arbeit hat der Beschäftigung zugestimmt

    Weitergehende Auskünfte erteilt die Ausländerbehörde!

     

     

     

    Welche Gebühren fallen an?

    100,- EUR gem. § 45 Nr. 1a AufenthV

     

    Rechtsgrundlage

    § 18 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz

     

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