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Leistungsbeschreibung
Kommunale Informationsverpflichtungen zu Elektroaltgeräteentsorgung
Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sind gemäß § 9 Abs. 1 und 2 ElektroG verpflichtet, private Haushalte in bestimmtem Umfang über die Inhalte des Gesetzes und dessen regionale Umsetzung zu informieren.
Diese Informationen können etwa in die allgemein üblichen Informationsbroschüren der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aufgenommen werden.
In einem gemeinsamen Projekt der Deutschen Umwelthilfe, des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes haben die beteiligten Akteure Informationsmaterialien zum ElektroG für Kommunen und Verbraucher zusammengestellt.
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen laut Elektrogesetz nicht über die Restabfalltonne entsorgt werden. Die in den Geräten enthaltenen Wertstoffe sollen wiederverwertet und Schadstoffe umweltgerecht entsorgt werden. Das Symbol einer "durchgestrichenen Abfalltonne" kennzeichnet daher alle neuen Elektrogeräte aus.
Wo können Altgeräte abgegeben werden?
Ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte (* Ausnahmen siehe unten) können kostenlos bei allen kreiseigenen Deponien und der Elektroschrott-Annahmestelle in Marnheim (im Betriebshof der Fa. Häfner, Bahnhofstr. 68b) abgeben werden.
Die Öffnungszeiten der Elektroschrott-Annahmestelle sind:
Montag | 8:00 - 12:00 Uhr |
13:00 - 17:00 Uhr |
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Mittwoch | 14:00 - 18:00 Uhr |
2. Samstag im Monat | 8:00 - 12:00 Uhr |
Die Öffnungszeiten der Deponien finden Sie unter Deponien (Winterschließung beachten!)
Weiterhin besteht die Möglichkeit, Elektro- und Elektronikgeräte beim Sperrmüll auf Abruf zur Abholung anzumelden. Siehe dazu bei Sperrmüll-Entsorgung.
Welche Geräte gehören dazu?
Haushaltsgroßgeräte: Waschmaschinen, Trockner, Elektroherde, Geschirrspüler, Schleudern
Geräte der Unterhaltungselektronik: Fernseher, HiFi-Anlagen, SAT-Empfänger, Radiogeräte, Videorekorder, CD-Player, DVD-Player ...
Geräte der Büro-, Informations- und Kommunikationstechnik: Computer, Monitore, Drucker, Faxgeräte, Tastaturen, Telefonanlagen ...
Sonstige Geräte: Staubsauger, Mikrowelle, Kaffemaschine, Toaster, Bügeleisen, Mixer, Elektrowerkzeuge, Kleingeräte (z. B. Rasierapparate, Mundduschen) ...
* Bitte beachten! - es gibt Ausnahmen:
Kühl- und Gefriergeräte, Wärmepumpen, Wärmepumpentrockner und Ölradiatoren können nicht bei den Deponien und der Elektroschrott-Annahmestelle in Marnheim abgegeben werden. Auch zum Sperrmüll gehören diese Geräte nicht.
Die genannten Geräte werden nach Anmeldung bei der Firma Becker unter der Rufnummer 06303 / 804-220 kostenfrei abgeholt.