Flüchtlingshilfe

    Für einen überwiegend ländlich geprägten Kreis wie den Donnersbergkreis, mit derzeit rund 75.000 Einwohnern und fünf Verbandsgemeinden, bedeutet die Integration der Neuzugewanderten eine besondere Herausforderung. Neben der anfänglichen Aufnahme und Unterbringung der Neuankömmlinge gilt es durch sinnvolle und gut aufeinander abgestimmte Angebote eine nachhaltige Integration der Flüchtlinge zu gewährleisten.


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    neu Corona-virus: Informationen in verschiedenen sprachen -

    Corona virus: information in different languages




    NEU: Informationen zum Thema Einbürgerung in leichter sprache


    Den dazugehörigen Flyer zum Thema Einbürgerung - in leichter Sprache - können Sie hier abrufen.


    HIER FINDEN SIE INFORMATIONEN FÜR ELTERN MIT SCHULKINDERN UND KINDERGARTENKINDERN


    Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    / Mobilität und Fahrzeuge / Führerscheine / Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Linda Bieck

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    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 08
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
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    Herr Thorsten Bieck

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    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 07
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Celine Döngi

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    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 09
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Saskia Hess

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    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 09
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
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    Leistungsbeschreibung

    Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist.

    Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

    Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe 

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

    • ärztliche Bescheinigung

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

    • Führungszeugnis

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

    Rechtsgrundlage

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