Flüchtlingshilfe

    Für einen überwiegend ländlich geprägten Kreis wie den Donnersbergkreis, mit derzeit rund 75.000 Einwohnern und fünf Verbandsgemeinden, bedeutet die Integration der Neuzugewanderten eine besondere Herausforderung. Neben der anfänglichen Aufnahme und Unterbringung der Neuankömmlinge gilt es durch sinnvolle und gut aufeinander abgestimmte Angebote eine nachhaltige Integration der Flüchtlinge zu gewährleisten.


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    neu Corona-virus: Informationen in verschiedenen sprachen -

    Corona virus: information in different languages




    NEU: Informationen zum Thema Einbürgerung in leichter sprache


    Den dazugehörigen Flyer zum Thema Einbürgerung - in leichter Sprache - können Sie hier abrufen.


    HIER FINDEN SIE INFORMATIONEN FÜR ELTERN MIT SCHULKINDERN UND KINDERGARTENKINDERN


    Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    / Notlagen und Opferhilfen / Katastrophenhilfe / Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Margarete Kaldi

    VCard: Download VCard

    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 017
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Maßnahmen zur Verhütung von Schäden, die einzelnen Personen oder der Allgemeinheit entstehen könnten, wenn nicht durch behördliches Handeln in den Geschehensablauf eingegriffen wird, werden mit dem Begriff „Gefahrenabwehr“ bezeichnet.

    Die Sicherheitsbehörden und die Polizei haben die gemeinsame Aufgabe der Gefahrenabwehr. Die Polizei wird in Erfüllung der Aufgaben der Gefahrenabwehr nur tätig, soweit die Gefahrenabwehr durch die Sicherheitsbehörden nicht rechtzeitig möglich erscheint. Die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten (als Unterfall der Gefahrenabwehr) obliegt der Polizei.

    Die Kreisverwaltungen, kreisfeie Städte, verbandsfreie Städte, verbandsfreie Gemeinden, große kreisangehörige Städte und Verbandsgemeinden sind zuständige Sicherheitsbehörden für Aufgaben der Gefahrenabwehr, soweit keine besonderen Zuständigkeitsregelungen getroffen worden sind.

    Rechtsgrundlage

    Formulare

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