Flüchtlingshilfe

    Für einen überwiegend ländlich geprägten Kreis wie den Donnersbergkreis, mit derzeit rund 75.000 Einwohnern und fünf Verbandsgemeinden, bedeutet die Integration der Neuzugewanderten eine besondere Herausforderung. Neben der anfänglichen Aufnahme und Unterbringung der Neuankömmlinge gilt es durch sinnvolle und gut aufeinander abgestimmte Angebote eine nachhaltige Integration der Flüchtlinge zu gewährleisten.


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    neu Corona-virus: Informationen in verschiedenen sprachen -

    Corona virus: information in different languages




    NEU: Informationen zum Thema Einbürgerung in leichter sprache


    Den dazugehörigen Flyer zum Thema Einbürgerung - in leichter Sprache - können Sie hier abrufen.


    HIER FINDEN SIE INFORMATIONEN FÜR ELTERN MIT SCHULKINDERN UND KINDERGARTENKINDERN


    Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    / Hausschlachtung anmelden

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Ingrid Bernhard

    VCard: Download VCard

    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 003
    Floor: UG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Frau Dr. Ute Stauffer-Bescher

    Frau Dr. Christine Zwerger

    VCard: Download VCard

    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 004
    Floor: UG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Haustiere oder Huftiere selbst zuhause schlachten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anmelden. Unter Hausschlachtung wird die Schlachtung der Tiere außerhalb eines gewerblicher Schlachthofes verstanden..

    Die Fleischgewinnung für andere Personen ist eine gewerbliche Tätigkeit und darf nur unter Einhaltung der Normen des europäischen und nationalen Lebensmittelhygienerechts erfolgen. Für die Hausschlachtung gelten keine gesetzlichen Hygienebestimmungen. Sie entscheiden selbst über die Sauberkeit ihrer Arbeit.

     Der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen unterliegen

    • Rinder,
    • Schweine,
    • Schafe,
    • Gehegewild
    • Ziegen und andere Paarhufer,
    • Pferde und andere Einhufer, sofern ihr Fleisch für den menschlichen Genuss bestimmt ist.

    Rechtsgrundlage

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