Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
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Zuständige Mitarbeiter
Frau Lisa Marie Borsdorf

Frau Marie Gabrielow

Frau Sanela Islamovic

Frau Barbara Lukaszczyk

Herr Vitalij Malcev

Frau Alina Mielke

Frau Ksenia Mishkova

Frau Sabine Vogler

Frau Nicole Wörns
Postadresse
Gebäude: ehemaliges GesundheitsamtRoom Nr.: 04/05
Floor: EG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Details

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung werden die Kosten für den Lebensunterhalt eines ausländischen Mitbürgers übernommen, um diesen zu einem Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen, wenn er selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt.
Bei Eintritt des Verpflichtungsfalles sind sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für dessen Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden. Der Verpflichtungsgeber kann eine natürliche oder eine juristische Person sein.
Hier sind die ergänzenden Angaben der Kreisverwaltung Donnersbergkreis:
Eine Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde ist aktuell unbedingt erforderlich.
Um evtl. Wartezeiten zu vermeiden ist es zu empfehlen, den im Formularbereich zur Verfügung gestellten Vordruck ("Erfassungsbogen")
vollständig und gut leserlich ausgefüllt zusammen mit aktuellen Einkommensnachweise vorab per Mail ()
oder Post zu übersenden und bei Ihrer Vorsprache im Original mitzubringen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Verpflichtungserklärung geben Sie gegenüber der Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung ab.
Hinweis zu Auslandsvertretungen
- Aufgrund der weltweiten Ausbreitung des Virus Covid-19 ist zu beachten, dass es weltweite Einschränkungen zu touristischem Reiseverkehr gibt, die permanenten Veränderungen unterliegen. Die deutschen Konsulate und Botschaften bieten ihre Dienstleistungen nicht wie gewohnt an.
- Das Auswärtige Amt informiert über die Bedingungen im Land des ausländischen Besuchers.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Pass (inklusive gültigem Aufenthaltstitel)
- Einkommensnachweis der letzten drei Monate (z.B. Gehaltsbescheinigung, Lohnzettel, Rentenbescheid)
- Bei Selbständigen: Aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über die Höhe des durchschnittlichen
monatlichen Netto-Einkommens.
- Sofern Ihr monatlich zur Verfügung stehendes Netto-Einkommen nicht ausreicht,
wäre als alternativer Bonitätsnachweis
auch ersatzweise ein Sparbuch mit Sperrvermerk (s. Ziffer 7 des Erfassungsbogens) oder Bankbürgschaft
in Höhe von 5.000,- EUR pro Gast möglich.
- Wohnungsnachweis (Mietvertrag oder Kaufvertrag)
- Personalien, evtl. Passdaten und genaue Adresse des Gastes/der Gäste
(Weitergehende Informationen - siehe Erfassungsbogen im Formularbereich)
Welche Gebühren fallen an?
29,00 EUR - (§ 47 Abs. 1 Nr. 12 AufenthV)
Rechtsgrundlage
§§ 66 - 68 AufenthG
Anträge / Formulare
Erfassungsbogen Verpflichtungserklärung Juli 2022.pdf
Erklärung zur Verpflichtungserklärung
Infos / Anträge der Botschaften
Was sollte ich noch wissen?
Die Verpflichtungserklärung stellt keine Verpflichtung gegenüber dem eingeladenen ausländischen Mitbürger dar. Die Verpflichtungserklärung ermöglicht es staatlichen Stellen, sie finanziell in Anspruch zu nehmen, falls wegen des Aufenthalts Kosten entstehen, die nicht aus Sozialversicherungsbeiträgen stammen (beispielsweise Sozialhilfekosten, nicht aber Rente oder Arbeitslosengeld, wenn der ausländische Mitbürger dafür Beiträge bezahlt hat).