Am 19. Dezember ist die Zweite Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Aufnahmen, Besuchs- und Ausgangsrechte sowie Testungen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus in Kraft getreten. Sie kann hier im Wortlaut nachgelesen werden.
Seit 11. Januar gilt die 15. Corona-Bekämfpungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz; inzwischen wurde die 2. Landesverordnung zur Änderung dieser Verordnung erlassen.
Seit 12. Februar 2021 gelten zudem drei weitere neue Landesverordnungen:
- Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen
- 5. Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Aufnahmen, Besuchs- und Ausgangsrechte sowie Testungen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- 10. Landesverordnung zur Änderung der LV über die stufenweise Wiederaufnahme des Betriebs von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen u. a. Einrichtungen sowie von Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken
Hier finden Sie weitere Verordnungen des Landes Rheinland-Pfalz.
Hier finden Sie die geltenden Hygienekonzepte des Landes Rheinland-Pfalz
Hier finden Sie die Allgemeinverfügung des Donnersbergkreises zur Quarantäne von Kontaktpersonen der Kat 1