⇑ / Hausschlachtung anmelden
Zuständige Mitarbeiter
Frau Ingrid Bernhard

Frau Dr. Ute Stauffer-Bescher

Frau Dr. Christine Zwerger

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Haustiere oder Huftiere selbst zuhause schlachten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anmelden. Unter Hausschlachtung wird die Schlachtung der Tiere außerhalb eines gewerblicher Schlachthofes verstanden..
Die Fleischgewinnung für andere Personen ist eine gewerbliche Tätigkeit und darf nur unter Einhaltung der Normen des europäischen und nationalen Lebensmittelhygienerechts erfolgen. Für die Hausschlachtung gelten keine gesetzlichen Hygienebestimmungen. Sie entscheiden selbst über die Sauberkeit ihrer Arbeit.
Der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen unterliegen
- Rinder,
- Schweine,
- Schafe,
- Gehegewild
- Ziegen und andere Paarhufer,
- Pferde und andere Einhufer, sofern ihr Fleisch für den menschlichen Genuss bestimmt ist.
Rechtsgrundlage
Enthalten in folgenden Kategorien
- Abfall und Umweltschutz (Unternehmen)
- Erlaubnisse und Genehmigungen (Unternehmensstart und Gewerbezulassung)
- Genehmigungen/Bescheinigungen (Gewerbe und Wirtschaft)
- Gewerbe und Wirtschaft
- Klima, Natur und Arten (Umwelt und Klima)
- Landwirtschaft und Umwelt
- Landwirtschaft/Veterinärwesen (Gewerbe und Wirtschaft)
- Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (Abfall und Umweltschutz)
- Tierhaltung (Landwirtschaft und Umwelt)
- Umwelt und Klima (Bürger)
- Unternehmensstart und Gewerbezulassung (Unternehmen)