Abt. 1 Zentralabteilung
Abt. 2 Gesundheitsamt
Tel.: 06352 710-500
Fax: 06352 710-232
Fax: 06352 710-520
Webseite: https://www.donnersberg.de
E-Mail:
E-Mail:
Besucheradresse
Morschheimer Straße 967292 Kirchheimbolanden
Postadresse
Uhlandstraße 267292 Kirchheimbolanden
Aufzug vorhanden
jarollstuhlgeeignet
jaAbt. 3 Recht, Kommunalaufsicht, Ordnung und Verkehr
Besucheradresse
Uhlandstraße 267292 Kirchheimbolanden
Postadresse
Uhlandstraße 267292 Kirchheimbolanden
Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle
Mo - Mi | 07:30 - 11:30 Uhr | 14:00 - 15:30 Uhr |
Do | 07:30 - 11:30 Uhr | 14:00 - 17:30 Uhr |
Fr | 07:30 - 11:30 Uhr |
Aufzug vorhanden
jarollstuhlgeeignet
jaSonstige Angaben
Die Zulassungsstelle hat einen eigenen Eingang.
Dieser befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes, mit separatem Parkplatz.
Anmerkungen
Ein Vorsprechen ist nur mit vorheriger Terminabsprache möglich.
Termine können Online auf der Startseite unserer Homepage, per Mail oder telefonisch vereinbart werden.
Abt. 4 Soziales und Ausländerbehörde
Öffnungszeiten
Ausländerbehörde (Persönliche Vorsprachen derzeit nur mit Termin möglich!)
Telefonzeiten aktuell:
Mo - Mi | 08:00 - 12:30 Uhr | |
Do | 08:00 - 12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
Fr | 08:00 - 12:00 Uhr |
Aufzug vorhanden
jarollstuhlgeeignet
jaAbt. 5 Jugend, Familie und Sport
Abt. 6 Bauen und Schulen
Abt. 7 Umweltschutz, Wirtschaftsförderung und Abfallwirtschaft
Besucheradresse
Morschheimer Straße 967292 Kirchheimbolanden
Besucheradresse
Uhlandstraße 267292 Kirchheimbolanden
Postadresse
Uhlandstraße 267292 Kirchheimbolanden
Aufzug vorhanden
jarollstuhlgeeignet
jaAbt. 8 Veterinäramt und Landwirtschaft
Abt. 9 Finanzen
Brand- und Katastrophenschutz
rollstuhlgeeignet
jaBüro des Landrats
Öffnungszeiten
Mo. - Mi.: 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Do.: 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Aufzug vorhanden
jarollstuhlgeeignet
jaDonnersberg-Touristik-Verband e.V. (DTV)
Tel.: 06352 710-239
Fax: 06352 710-262
Webseite: https://www.donnersberg-touristik.de
E-Mail:
Öffnungszeiten
vormittags
Mo - Fr: 09.00 - 12.30 Uhr
nachmittags
Mo - Fr: 13.30 - 17.00 Uhr
Kreismusikschule Donnersbergkreis e.V.
Tel.: 06352 710-184
Fax: 06352 710-257
Webseite: https://www.kreismusikschule-donnersberg.de
E-Mail:
Kreisvolkshochschule (KVHS)
Tel.: 06352 710-184
Fax: 06352 710-257
Webseite: https://www.kvhs-donnersbergkreis.de
E-Mail:
Organisationsentwicklung und IT
Öffnungszeiten
Mo. - Mi.: 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Do.: 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Aufzug vorhanden
jarollstuhlgeeignet
jaPersonalrat
Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt
Wofür setzt sich die Inklusionsbeauftragte ein?
Akzeptanz für beeinträchtigte Menschen in der Gesellschaft: So wie man ist, darf man sein, wird beachtet und respektiert. Sie setzt sich für die Rechte von behinderten und beeinträchtigten Menschen ein. Ziel ist ein Wandel hin zu einer „inklusiveren Gesellschaft“. Das bedeutet, dass alle Menschen mit Beeinträchtigungen, junge Familien bis hin zu Senioren/-innen möglichst uneingeschränkt am alltäglichen Leben teilhaben können. Barrieren sollen erkannt und abgebaut werden. Nicht Betroffene passen sich ihrer Umwelt an, sondern auch die Umwelt den Betroffenen.
Zusammenarbeit mit:
- Menschen mit Behinderung
wissen selbst am besten, was für sie gut und wünschenswert ist. - Behinderten-Verbänden zum Beispiel Lebenshilfe, Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen, MS-Verband
- Politikern mit dem Kreistag, der Kreisverwaltung, den Verbandsgemeinden und den Städten im Kreis
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
zum Beispiel mit Wohnheimen oder mit der Werkstatt für behinderte Menschen.
Was macht die Inklusionsbeauftragte?
Die Inklusionsbeauftragte des Donnersbergkreises setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein.
- Beeinträchtigte sollen keine Nachteile haben. Zum Beispiel, dass es Rollstuhlrampen für Rollstuhlfahrer gibt.
- Beeinträchtigte sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können.
- Korrekte Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes im Donnersbergkreis. In dem Gesetz steht, dass Menschen mit Behinderung nicht schlechter behandelt werden dürfen als andere.
- Neue Gesetze behandeln behinderte Menschen nicht schlechter als andere.
- Behinderte Frauen werden nicht schlechter behandelt als andere.
- Alle Ämter und öffentliche Stellen müssen den/die Inklusionsbeauftragte(n) unterstützen.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel die Orts-, Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen, Schulen und Kindergärten. Wenn die Inklusionsbeauftragte etwas wissen will, müssen diese Stellen ihr das sagen. Zum Beispiel, wie viele behinderte Menschen in der Werkstatt arbeiten. Außer, wenn es eine Schweigepflicht gibt. Sie dürfen ihr zum Beispiel nicht erzählen, welche Behinderung oder Krankheit jemand hat.
Die Inklusionsbeauftragte kann sich beschweren, wenn jemand die Rechte von Menschen mit Behinderung nicht beachtet. Zum Beispiel, wenn es in einem Amt keinen Fahrstuhl gibt. Die Inklusionsbeauftragte kann sich bei dem Amt beschweren, das dafür verantwortlich ist. Sie kann sich auch bei den Politikern darüber beschweren.
Im Donnersbergkreis gibt es einen Kreistag und eine Kreisverwaltung. Dort werden wichtige Dinge für den Kreis entscheiden. Zum Beispiel, in welche Kindergärten und Schulen beeinträchtigte Kinder gehen können.
Die Inklusionsbeauftragte hilft, dass Menschen mit Behinderungen, Behinderten-Verbände und Gruppen, die behinderte Menschen vertreten, gut zusammenarbeiten.
Die Inklusionsbeauftragte kann helfen, wenn es Streit gibt. Zum Beispiel zwischen:
- Menschen mit Behinderungen
- Behinderten-Verbänden und Gruppen für behinderte Menschen. Zum Beispiel die Lebenshilfe. Oder Selbstbestimmt Leben.
- Stellen, die Geld für behinderte Menschen bezahlen müssen.
Zum Beispiel Krankenkassen oder eine Versicherung. - Einrichtungen für behinderte Menschen. Zum Beispiel der Werkstatt.
- Ämter.
Die Inklusionsbeauftragte schreibt alle zwei Jahre einen Bericht. Im Bericht steht, wie Menschen mit Behinderung im Donnersbergkreis leben. In dem Bericht muss auch stehen, was sie alles gemacht hat.
Die Inklusionsbeauftragte arbeitet unabhängig. Das heißt: Sie bestimmt selber, was sie arbeitet. Niemand kann ihr vorschreiben, was sie machen soll. Und niemand kann ihr verbieten, etwas zu machen. Zum Beispiel kann man ihr nicht verbieten, sich darum zu kümmern, dass es Kindern mit Beeinträchtigung leichter gemacht wird, Regelkindergärten und -schulen zu besuchen. Sie muss sich aber immer an das Gesetz halten.