⇑ / Abt. 3 Recht, Kommunalaufsicht, Ordnung und Verkehr
Besucheradresse
Uhlandstraße 267292 Kirchheimbolanden
Postadresse
Uhlandstraße 267292 Kirchheimbolanden
Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle
Mo - Mi | 07:30 - 11:30 Uhr | 14:00 - 15:30 Uhr |
Do | 07:30 - 11:30 Uhr | 14:00 - 17:30 Uhr |
Fr | 07:30 - 11:30 Uhr |
Aufzug vorhanden
jarollstuhlgeeignet
jaSonstige Angaben
Die Zulassungsstelle hat einen eigenen Eingang.
Dieser befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes, mit separatem Parkplatz.
Anmerkungen
Ein Vorsprechen ist nur mit vorheriger Terminabsprache möglich.
Termine können Online auf der Startseite unserer Homepage, per Mail oder telefonisch vereinbart werden.
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Antrag auf Erteilung einer Veranstaltung
- Antrag Fahrerkarte
- Antrag Namensänderung
- Eintrag Berufskraftfahrer-Qualifikation (Module)
- Fahrgastbeförderung
- Internationaler Führerschein
- Kfz-Ausnahmegenehmigung zum Sonntagsfahrverbot
- Kfz-Ersatzführerschein
- Kfz-Verlusterklärung Kennzeichen
- Kfz-Zulassung für Minderjährige - Einwilligung der Eltern
- Kfz-Zulassung - Kurzzeitkennzeichen
- Umtausch Fahrerlaubnis von Papier zu Karte
- Verkehrsrechtliche Anordnung – Antrag
- Verlängerung der Gültigkeit (Zwangsumtausch)
- Verlängerung LKW/BUS Führerschein
- Waffenrechtliche Erlaubnis
Zugeordnete Mitarbeiter
Frau Eva Hoffmann
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 306
Stockwerk: 3. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Herr Thorsten Bieck
Frau Andrea Engelhardt
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 305
Stockwerk: 3. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Herr Ibrahim Abdel Rahman
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 018
Stockwerk: EG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Herr Sandro Attilo
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 011
Stockwerk: EG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Frau Marita Bauer
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 0010
Stockwerk: Zulassungsstelle
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Frau Vanessa Berst
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 308
Stockwerk: 3. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Frau Linda Bieck
Herr Gernot Breitenbruch
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 0010
Stockwerk: Zulassungsstelle
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Frau Isabelle Deubel
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 309a
Stockwerk: 3. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Frau Celine Döngi
Frau Doris Enders
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 0010
Stockwerk: Zulassungsstelle
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Frau Andrea Greif
Besucheradresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung EisenbergStockwerk: EG
Hauptstr. 84
67304 Eisenberg
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Frau Carolin Greß
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 305a
Stockwerk: 3.OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Frau Saskia Hess
Herr Michael Hildmann
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 07
Stockwerk: EG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Frau Margarete Kaldi
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 017
Stockwerk: EG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Frau Ingrid Klag
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 0010
Stockwerk: Zulassungsstelle
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Frau Irene Koch
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 0010
Stockwerk: Zulassungsstelle
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Frau Sonja Krauß
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 010
Stockwerk: EG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Jennifer Loh
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 305a
Stockwerk: 3. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Frau Laura Musiolik
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 308
Stockwerk: 3. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Luna Müller
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 0010
Stockwerk: Zulassungsstelle
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Karla Ries
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 309a
Stockwerk: 3. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Frau Rita Schreiner-Theis
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 0010
Stockwerk: Zulassungsstelle
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Laura Wahl
Unterabteilungen
Zuständigkeiten
- Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Anmeldung Kfz
- Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen
- Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
- Autowrack
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Bevölkerungsschutz
- Brandschutz
- Busfahrerlaubnis
- Checkliste Autoverkauf
- Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition beantragen
- Errichtung eines Tiergeheges anzeigen
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse
- Fahrerkarte erstmalig beantragen
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
- Fahrerlaubnis: Ersterteilung
- Fahrgastbeförderungsschein für Behindertenfahrzeuge
- Fahrverbot / Führerscheinentzug
- Fahrzeugverkauf anzeigen
- Fahrzeugzulassung
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Führerschein Umschreibung ausländischer Führerschein
- Gefährliche Hunde
- Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
- Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Geldwäschegesetz
- Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen
- Internationalen Führerschein beantragen
- Katastrophenschutz
- Kennzeichendiebstahl
- Kfz- Abmeldung nach Diebstahl
- Kfz-Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen
- Kfz-Kennzeichen: Ersatz
- Kfz-Kennzeichen: grünes Kennzeichen
- Kfz-Kennzeichen: Kleines Kennzeichen beantragen
- Kfz-Kennzeichen: Oldtimer Beantragung
- Kfz-Kennzeichen: rotes 06er
- Kfz-Kennzeichen: rotes 07er
- Kfz-Kennzeichen: Saisonkennzeichen
- Kfz-Kennzeichen: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung
- Kfz-Zulassung
- Kfz-Zulassungsbescheinigung: Fahrzeugdaten ändern
- Kfz: Abgasuntersuchung
- Kfz: Betriebserlaubnis - Ersatz
- Kfz: Halteranfrage
- Kfz: Hauptuntersuchung abnehmen
- Kfz: SEPA-Lastschriftmandat
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Kleiner Waffenschein
- Kontrollgerätekarten
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen: Ausnahmegenehmigung
- Mietwagengenehmigung beantragen
- Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Öffentliche Versammlung anmelden
- Ordnungswidrigkeiten
- Rettungswesen
- Sammlungen
- Sammlungen: Erlaubnispflicht
- Schornsteinfeger
- Schwarzarbeit melden
- Straßenbau in Rheinland-Pfalz
- Taxi- / Mietwagenschein
- Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen
- Umschreibung ausländische Führerscheine Afghanistan/Irak/Syrien
- Unternehmenskarte erstmalig beantragen
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
- Verlängerung LKW
- Waffenrecht
- Waffenschein
- Werkstattkarte erstmalig beantragen
- Wild lebende Pflanzen Genehmigung zur gewerbsmäßigen Entnahme, Bearbeitung oder Verarbeitung beantragen
- Wildunfall
Wofür setzt sich die Inklusionsbeauftragte ein?
Akzeptanz für beeinträchtigte Menschen in der Gesellschaft: So wie man ist, darf man sein, wird beachtet und respektiert. Sie setzt sich für die Rechte von behinderten und beeinträchtigten Menschen ein. Ziel ist ein Wandel hin zu einer „inklusiveren Gesellschaft“. Das bedeutet, dass alle Menschen mit Beeinträchtigungen, junge Familien bis hin zu Senioren/-innen möglichst uneingeschränkt am alltäglichen Leben teilhaben können. Barrieren sollen erkannt und abgebaut werden. Nicht Betroffene passen sich ihrer Umwelt an, sondern auch die Umwelt den Betroffenen.
Zusammenarbeit mit:
- Menschen mit Behinderung
wissen selbst am besten, was für sie gut und wünschenswert ist. - Behinderten-Verbänden zum Beispiel Lebenshilfe, Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen, MS-Verband
- Politikern mit dem Kreistag, der Kreisverwaltung, den Verbandsgemeinden und den Städten im Kreis
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
zum Beispiel mit Wohnheimen oder mit der Werkstatt für behinderte Menschen.
Was macht die Inklusionsbeauftragte?
Die Inklusionsbeauftragte des Donnersbergkreises setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein.
- Beeinträchtigte sollen keine Nachteile haben. Zum Beispiel, dass es Rollstuhlrampen für Rollstuhlfahrer gibt.
- Beeinträchtigte sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können.
- Korrekte Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes im Donnersbergkreis. In dem Gesetz steht, dass Menschen mit Behinderung nicht schlechter behandelt werden dürfen als andere.
- Neue Gesetze behandeln behinderte Menschen nicht schlechter als andere.
- Behinderte Frauen werden nicht schlechter behandelt als andere.
- Alle Ämter und öffentliche Stellen müssen den/die Inklusionsbeauftragte(n) unterstützen.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel die Orts-, Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen, Schulen und Kindergärten. Wenn die Inklusionsbeauftragte etwas wissen will, müssen diese Stellen ihr das sagen. Zum Beispiel, wie viele behinderte Menschen in der Werkstatt arbeiten. Außer, wenn es eine Schweigepflicht gibt. Sie dürfen ihr zum Beispiel nicht erzählen, welche Behinderung oder Krankheit jemand hat.
Die Inklusionsbeauftragte kann sich beschweren, wenn jemand die Rechte von Menschen mit Behinderung nicht beachtet. Zum Beispiel, wenn es in einem Amt keinen Fahrstuhl gibt. Die Inklusionsbeauftragte kann sich bei dem Amt beschweren, das dafür verantwortlich ist. Sie kann sich auch bei den Politikern darüber beschweren.
Im Donnersbergkreis gibt es einen Kreistag und eine Kreisverwaltung. Dort werden wichtige Dinge für den Kreis entscheiden. Zum Beispiel, in welche Kindergärten und Schulen beeinträchtigte Kinder gehen können.
Die Inklusionsbeauftragte hilft, dass Menschen mit Behinderungen, Behinderten-Verbände und Gruppen, die behinderte Menschen vertreten, gut zusammenarbeiten.
Die Inklusionsbeauftragte kann helfen, wenn es Streit gibt. Zum Beispiel zwischen:
- Menschen mit Behinderungen
- Behinderten-Verbänden und Gruppen für behinderte Menschen. Zum Beispiel die Lebenshilfe. Oder Selbstbestimmt Leben.
- Stellen, die Geld für behinderte Menschen bezahlen müssen.
Zum Beispiel Krankenkassen oder eine Versicherung. - Einrichtungen für behinderte Menschen. Zum Beispiel der Werkstatt.
- Ämter.
Die Inklusionsbeauftragte schreibt alle zwei Jahre einen Bericht. Im Bericht steht, wie Menschen mit Behinderung im Donnersbergkreis leben. In dem Bericht muss auch stehen, was sie alles gemacht hat.
Die Inklusionsbeauftragte arbeitet unabhängig. Das heißt: Sie bestimmt selber, was sie arbeitet. Niemand kann ihr vorschreiben, was sie machen soll. Und niemand kann ihr verbieten, etwas zu machen. Zum Beispiel kann man ihr nicht verbieten, sich darum zu kümmern, dass es Kindern mit Beeinträchtigung leichter gemacht wird, Regelkindergärten und -schulen zu besuchen. Sie muss sich aber immer an das Gesetz halten.