⇑ / Abt. 7 Umweltschutz, Wirtschaftsförderung und Abfallwirtschaft
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Morschheimer Straße 967292 Kirchheimbolanden
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Uhlandstraße 267292 Kirchheimbolanden
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Uhlandstraße 267292 Kirchheimbolanden
Aufzug vorhanden
jarollstuhlgeeignet
jaFormulare
- Abfallgebühr: Antrag auf Eingliederung
- Abfallgebühr: Antrag Eigenkompostierer
- Abfallgebühr: Mitteilung über Eigentumswechsel
- Abfallgebühr: SEPA- Basis-Lastschriftmandat
- Abfallgemeinschaft - Antrag auf Bildung einer ..
- Abfallwirtschaft: Grüngut-Herkunftsnachweis
- Antrag auf Befreiung von Müllgebühren für einzelne Haushaltsmitglieder
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Zugeordnete Mitarbeiter
Herr Reiner Bauer
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Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 230
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Frau Manuela Alles-Neurohr
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Gebäude: Morschheimer Straße 9Raum-Nr.: 02
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Herr Kai Philip Brugger
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Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 231a
Stockwerk: 2. OG
Postfach 12 80
67285 Kirchheimbolanden
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Frau Susanne Dejon
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Gebäude: Morschheimer Straße 9Raum-Nr.: 01
Stockwerk: 2. OG
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Frau Martina Demmerle
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Gebäude: Morschheimer Straße 9Raum-Nr.: 04
Stockwerk: 2. OG
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Frau Sigrid Dilg
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Gebäude: Morschheimer Straße 9Raum-Nr.: 05
Stockwerk: 2. OG
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Frau Susanne Faust
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Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 227
Stockwerk: 2. OG
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Herr Viktor Fischer
Tel.: 06351 3599
Tel.: 06362 2994
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Gebäude: Deponie Eisenberg, Winnweiler, Mannweiler-CöllnUnnamed Road
67304 Eisenberg
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Herr Heinrich Hartinger
Herr Johannes Henrich
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Gebäude: Morschheimer Straße 9Raum-Nr.: 04
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Frau Alice Hertel
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Gebäude: KreishausStockwerk: 2. OG
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Frau Janina Klemm
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Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 226
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Herr Daniel Kluge
Frau Anja Metzger
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Gebäude: Morschheimer Straße 9Raum-Nr.: 04
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
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Frau Karolin Rothley
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Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 225
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Frau Petra Schellhaas
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Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 227
Stockwerk: 2. OG
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Herr Sascha Schmidt
Frau Monika Steingaß
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Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 225
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Herr Markus Stumpf
Frau Christine Trentzsch
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Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 226
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
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Frau Dana Weingarth
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Gebäude: Morschheimer Straße 9Raum-Nr.: 04
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
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Herr Tobias Zirker
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Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 231/231a
Stockwerk: 2. OG
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Unterabteilungen
Zuständigkeiten
- Abfall-Trennplan
- Abfallentsorgungsplan 2024
- Abfallgebühr zahlen
- Abfallsatzungen
- Abfallwirtschaft: Anträge/Formulare
- Altlasten- oder Bodenschutzkataster Auskunft beantragen
- Artenschutz
- Biosphärenreservate
- Biotopschutz/ Biotoppflege
- Bodenabbaugenehmigung
- Bodenschutz
- Brunnen bohren und Wasser entnehmen
- Deponien
- Emissionserklärung nach 11. BlmSchV abgeben
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Freiwilliges ökologisches Jahr
- Gartenabfälle
- Gewässer : Erdwärmesonde Bohrung anzeigen
- Gewässeraufsicht
- Gewässerdaten
- Gewässernahe Anlagen
- Herkulesstaude bekämpfen
- Kleinkläranlagen freistellen von der Abwasserbeseitigungspflicht
- Kooperation mit der Stadtbildpflege Kaiserslautern
- Landschaftsschutz
- Landschaftsschutzgebiet Befahrerlaubnis beantragen
- Mobilfunkmasten
- Naturschutz
- Problemmüll/Umweltmobil
- Rückgabe von Altbatterien
- Umweltdiplom
- Umweltinformationen
- Umweltverträglichkeitsprüfung / Strategische Umweltprüfung
- Wasserversorgung sicherstellen
Wofür setzt sich die Inklusionsbeauftragte ein?
Akzeptanz für beeinträchtigte Menschen in der Gesellschaft: So wie man ist, darf man sein, wird beachtet und respektiert. Sie setzt sich für die Rechte von behinderten und beeinträchtigten Menschen ein. Ziel ist ein Wandel hin zu einer „inklusiveren Gesellschaft“. Das bedeutet, dass alle Menschen mit Beeinträchtigungen, junge Familien bis hin zu Senioren/-innen möglichst uneingeschränkt am alltäglichen Leben teilhaben können. Barrieren sollen erkannt und abgebaut werden. Nicht Betroffene passen sich ihrer Umwelt an, sondern auch die Umwelt den Betroffenen.
Zusammenarbeit mit:
- Menschen mit Behinderung
wissen selbst am besten, was für sie gut und wünschenswert ist. - Behinderten-Verbänden zum Beispiel Lebenshilfe, Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen, MS-Verband
- Politikern mit dem Kreistag, der Kreisverwaltung, den Verbandsgemeinden und den Städten im Kreis
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
zum Beispiel mit Wohnheimen oder mit der Werkstatt für behinderte Menschen.
Was macht die Inklusionsbeauftragte?
Die Inklusionsbeauftragte des Donnersbergkreises setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein.
- Beeinträchtigte sollen keine Nachteile haben. Zum Beispiel, dass es Rollstuhlrampen für Rollstuhlfahrer gibt.
- Beeinträchtigte sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können.
- Korrekte Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes im Donnersbergkreis. In dem Gesetz steht, dass Menschen mit Behinderung nicht schlechter behandelt werden dürfen als andere.
- Neue Gesetze behandeln behinderte Menschen nicht schlechter als andere.
- Behinderte Frauen werden nicht schlechter behandelt als andere.
- Alle Ämter und öffentliche Stellen müssen den/die Inklusionsbeauftragte(n) unterstützen.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel die Orts-, Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen, Schulen und Kindergärten. Wenn die Inklusionsbeauftragte etwas wissen will, müssen diese Stellen ihr das sagen. Zum Beispiel, wie viele behinderte Menschen in der Werkstatt arbeiten. Außer, wenn es eine Schweigepflicht gibt. Sie dürfen ihr zum Beispiel nicht erzählen, welche Behinderung oder Krankheit jemand hat.
Die Inklusionsbeauftragte kann sich beschweren, wenn jemand die Rechte von Menschen mit Behinderung nicht beachtet. Zum Beispiel, wenn es in einem Amt keinen Fahrstuhl gibt. Die Inklusionsbeauftragte kann sich bei dem Amt beschweren, das dafür verantwortlich ist. Sie kann sich auch bei den Politikern darüber beschweren.
Im Donnersbergkreis gibt es einen Kreistag und eine Kreisverwaltung. Dort werden wichtige Dinge für den Kreis entscheiden. Zum Beispiel, in welche Kindergärten und Schulen beeinträchtigte Kinder gehen können.
Die Inklusionsbeauftragte hilft, dass Menschen mit Behinderungen, Behinderten-Verbände und Gruppen, die behinderte Menschen vertreten, gut zusammenarbeiten.
Die Inklusionsbeauftragte kann helfen, wenn es Streit gibt. Zum Beispiel zwischen:
- Menschen mit Behinderungen
- Behinderten-Verbänden und Gruppen für behinderte Menschen. Zum Beispiel die Lebenshilfe. Oder Selbstbestimmt Leben.
- Stellen, die Geld für behinderte Menschen bezahlen müssen.
Zum Beispiel Krankenkassen oder eine Versicherung. - Einrichtungen für behinderte Menschen. Zum Beispiel der Werkstatt.
- Ämter.
Die Inklusionsbeauftragte schreibt alle zwei Jahre einen Bericht. Im Bericht steht, wie Menschen mit Behinderung im Donnersbergkreis leben. In dem Bericht muss auch stehen, was sie alles gemacht hat.
Die Inklusionsbeauftragte arbeitet unabhängig. Das heißt: Sie bestimmt selber, was sie arbeitet. Niemand kann ihr vorschreiben, was sie machen soll. Und niemand kann ihr verbieten, etwas zu machen. Zum Beispiel kann man ihr nicht verbieten, sich darum zu kümmern, dass es Kindern mit Beeinträchtigung leichter gemacht wird, Regelkindergärten und -schulen zu besuchen. Sie muss sich aber immer an das Gesetz halten.