Integrationsbeauftragte

    Integrationsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Prof. Dr. Erika Steinert aus Stahlberg (VG Nordpfälzerland).

    Erika Steinert ist promovierte Erziehungswissenschaftlerin und war lange Jahre als Professorin für Sozialarbeitswissenschaft an der Hochschule Zittau/Görlitz tätig. In Forschung und Entwicklung legte sie den Schwerpunkt auf Internationale Sozialarbeit, gründete und leitete dabei zahlreiche grenzüberschreitende Initiativen und Projekte. Im Ruhestand kehrte sie in ihre pfälzische Heimat zurück und lebt in Stahlberg, VG Nordpfälzerland. Als Sprecherin des Zukunftsteams 5 der Standortentwicklung Rockenhausen organisierte sie Integationsprojekte. Sie gründete die „Börse Nachbarschaftshilfe – Flüchtlinge helfen“ (NaHiB) – eine freie Initiative mit Modellcharakter, die neben mehreren Auszeichnungen den von Ministerpräsidentin Malu Dreyer vergebenen Brückenpreis für bürgerschaftliches Engagement 2017 erhielt. Darüber hinaus ist sie Mitbegründerin und Erste Vorsitzende des Vereins Donnersberger Integrationsinitiative e. V.


    Sprechstunde

    Jeden 2. und 4. Donnerstag von 11 bis 12:30 Uhr.

    Die Sprechstunde am Donnerstag, 9. Februar 2023, findet im Rathaus in Eisenberg statt.

    Ukrainehilfe-Treffen am 18. März 2022

    Persönliche Beratung innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0173-7016512 oder 

    • Der Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für das Jahr 2020 kann hier nachgelesen werden.
    • Den Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für die Jahre 2021 und 2022 können Sie hier einsehen.

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    / Gesundheit und Vorsorge / Gesundheitsvorsorge / Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Katrin Becker

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    Gebäude: Gesundheitsamt
    Raum-Nr.: GA 6
    Morschheimer Straße 9
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    Postadresse

    Uhlandstraße 2
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    Frau Rita Fröhlich

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    Gebäude: Gesundheitsamt
    Raum-Nr.: GA 9
    Uhlandstraße 2
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    Frau Dr. Brigitta Goeschel

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    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
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    Frau Simone Kirschenknapp

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    Gebäude: Gesundheitsamt
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    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
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    Frau Vera Nüchel

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    Gebäude: Gesundheitsamt
    Raum-Nr.: GA 2
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    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städt ist es, die Gesundheit von Kinder und Jugenlichen zu schützen und zu fördern. Hierfür arbeiten sie mit Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder zusammen.

    Zum Aufgabengebiet gehören:

    Schuleingangsuntersuchung

    Gemäß § 2 und § 54 der Schulordnung für öffentliche Grundschulen in Rheinland-Pfalz und entsprechend dem Schulgesetz ist die ärztliche Schuleingangsuntersuchung die einzige vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtuntersuchung übernimmt der Kinder-und Jugendärztliche Dienst der Gesundheitsämter.

    Wichtige Informationen zur Schuleingangsuntersuchungen.

    Alle Kinder, die zum 1. September das 6. Lebensjahr vollenden, werden im gleichen Jahr schulpflichtig. Die ärztliche Untersuchung ist ein wichtiger Teil des Schulaufnahmeverfahrens. Sie verbindet Aspekte der individuellen schul-und unterrichtsbezogenen Kindergesundheitsförderung mit solchen der kinderärztlichen Krankheitsfrüherkennung. Die ärztliche Schuleingangsuntersuchung ist heute als ein Screening-Verfahren zu verstehen. Sie umfasst Seh- und Hörtest, sowie Untersuchungen zur Sprachentwicklung, Wahrnehmungsfähigkeit, Konzentration, Merkfähigkeit, Ausdauer, sozial-emotionalen Kompetenzen, Grob- und Feinmotorik und dem allgemeinen körperlichen Gesundheitszustand. Die ärztliche Schuleingangsuntersuchung hat zur Aufgabe schulrelevanten Förderbedarf festzustellen, sie soll epidemiologische Gesundheitsparameter erfassen und dient der individuellen Beratung der Eltern. Die Aufnahme oder Zurückstellung eines Kindes erfolgt gemäß Schulordnung durch Entscheidung des Schulleiters, der sich mit dem Schularzt ins Benehmen setzt. Nach der Schulanmeldung erhalten die Eltern eine Einladung zur Untersuchung mit Terminvereinbarung und den Elternfragebogen.

    Einladung -  Einladung zur Einschulungsuntersuchung_SJ 2020-21.docx

    Elternfragebogen - Elternfragebogen

    Schulordnung RLP - Schulordnung

     Förderschulgutachten

    Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs erfasst ein sonderpädagogisches Gutachten und eine schulärztliche Untersuchung, welche der Schulbehörde als Entscheidungsgrundlage dienen. In Rheinland-Pfalz findet sonderpädagogische Förderung für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf vorrangig an den Lernorten Schwerpunktschule und Förderschule statt.

    http://sonderpaedagogik.bildung-rp.de/sonderpaedagogische-foerderung.html

     Gutachten zur Schulfähigkeit

    Zur Überprüfung gesundheitlicher und psychosozialer Hintergründe bei erhöhten Fehlzeiten im Unterricht sowie bei Befreiungen/Teilbefreiungen vom Unterricht aus gesundheitlichen Gründen.

     Schulgesetz - Schulgesetz

    Kindeswohl und Kindesgesundheit

    Am 07.03.2008 ist in Rheinland-Pfalz das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindesgeffährdung LKindSchuG in Kraft getreten. Diesem Gesetz liegt das Recht eines jeden Kindes "auf eine positive Entwicklung und Entfaltung sowie auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit" (§1) zu Grunde.

    Die besondere Pflicht der Eltern hierfür Sorge zu tragen soll durch niedrigschwellige Angebote im Bereich der Frühen Hilfen aber auch durch Früherkennungsuntersuchungen U1-U9 beim Kinderarzt unterstützt und gefördert werden. Sie dals Anhaltspunkt risikohafte Entwicklungen in Bezug auf Kindeswohlgefährdung und Kindesmissbrauch bei der Zielgruppe der unter 6-Jährigen zu erkennen.

    Durch das eingerichtete verbindliche Einladungswesen erhalten seit 2008 alle in Rheinland-Pfalz lebenden Eltern zur jeweils nächsten U-Untersuchung ihres Kindes eine Einladung durch das Zentrum für Kindervorsorge in Homburg. Der beiliegende Rückmeldebogen wird nach erfolgter Untersuchung vom Arzt an die zentrale Meldestelle in Homburg zurückgeschickt. Sollte innerhalb der empfohlenen Frist die Bestätigung nicht eingehen wird das zuständige Gesundheitsamt eingeschaltet. Die MitarbeiterInnen setzen sich daraufhin unverzüglich schriftlich, telefonisch oder per Hausbesuch mit den Eltern in Verbindung und wirken im Dialog auf die Inanspruchnahme der ausstehenden U-Untersuchung hin. Sollte keine Kontaktaufnahme möglich sein oder sollten im Hausbesuch gewichtige Anhaltspunkte einer Gefährdung des Kindes erkennbar sein, ist das Gesundheitsamt gesetzlich verpflichtet das örtliche Jugendamt zu informieren. Dieses prüft unmittelbar und in eigener Zuständigkeit, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

    Kindeswohl

    Früherkennungsuntersuchungen '10 Chancen für Ihr Kind"

    Anträge / Formulare

    K

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