Integrationsbeauftragte

    Integrationsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Prof. Dr. Erika Steinert aus Stahlberg (VG Nordpfälzerland).

    Erika Steinert ist promovierte Erziehungswissenschaftlerin und war lange Jahre als Professorin für Sozialarbeitswissenschaft an der Hochschule Zittau/Görlitz tätig. In Forschung und Entwicklung legte sie den Schwerpunkt auf Internationale Sozialarbeit, gründete und leitete dabei zahlreiche grenzüberschreitende Initiativen und Projekte. Im Ruhestand kehrte sie in ihre pfälzische Heimat zurück und lebt in Stahlberg, VG Nordpfälzerland. Als Sprecherin des Zukunftsteams 5 der Standortentwicklung Rockenhausen organisierte sie Integationsprojekte. Sie gründete die „Börse Nachbarschaftshilfe – Flüchtlinge helfen“ (NaHiB) – eine freie Initiative mit Modellcharakter, die neben mehreren Auszeichnungen den von Ministerpräsidentin Malu Dreyer vergebenen Brückenpreis für bürgerschaftliches Engagement 2017 erhielt. Darüber hinaus ist sie Mitbegründerin und Erste Vorsitzende des Vereins Donnersberger Integrationsinitiative e. V.


    Sprechstunde

    Jeden 2. und 4. Donnerstag von 11 bis 12:30 Uhr.

    Die Sprechstunde am Donnerstag, 9. Februar 2023, findet im Rathaus in Eisenberg statt.

    Ukrainehilfe-Treffen am 18. März 2022

    Persönliche Beratung innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0173-7016512 oder 

    • Der Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für das Jahr 2020 kann hier nachgelesen werden.
    • Den Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für die Jahre 2021 und 2022 können Sie hier einsehen.

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    / Bauen und Wohnen / Wohnen und Umzug / Energieeinsparung Befreiung von den Anforderungen beantragen

    Zuständige Mitarbeiter

    Herr Uwe Welker

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 219
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Bei Neubau und Sanierung von Wohngebäuden sind grundsätzlich die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einzuhalten. Die im GEG geforderten Maßnahmen sind in der Regel wirtschaftlich darstellbar. Nur beim Vorliegen besonderer Umstände kann die für das jeweilige Bauprojekt zuständige untere Bauaufsichtsbehörde auf Antrag Ausnahmen und Befreiungen von den Vorschriften der Energieeinsparverordnung erteilen.

    Der Antragsteller hat gegenüber der zuständigen Behörde einen entsprechenden Nachweis zu führen, in dem er darlegt.,warum die Einhaltung der Vorgaben für ihn nicht möglich ist. Dies wird nur in Ausnahmefällen möglich sein, der Nachweis nur einer unwirtschaftlichen Variante genügt nicht.

    Der Bau hocheffizienter Gebäude ist häufig wirtschaftlicher als der Bau nachMindeststandard auch da es hierfür attraktive Fördermöglichkeiten gibt. Eine Beratung vor Beginn der Planung wird empfohlen, hierzu gibt es in Rheinland-Pfalz kostenfreie Erstberatungsmöglichkeiten z.B. bei der Verbraucherzentrale.

    Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen und Hinweise zur Energieeinsparung finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.

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