Integrationsbeauftragte

    Integrationsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Prof. Dr. Erika Steinert aus Stahlberg (VG Nordpfälzerland).

    Erika Steinert ist promovierte Erziehungswissenschaftlerin und war lange Jahre als Professorin für Sozialarbeitswissenschaft an der Hochschule Zittau/Görlitz tätig. In Forschung und Entwicklung legte sie den Schwerpunkt auf Internationale Sozialarbeit, gründete und leitete dabei zahlreiche grenzüberschreitende Initiativen und Projekte. Im Ruhestand kehrte sie in ihre pfälzische Heimat zurück und lebt in Stahlberg, VG Nordpfälzerland. Als Sprecherin des Zukunftsteams 5 der Standortentwicklung Rockenhausen organisierte sie Integationsprojekte. Sie gründete die „Börse Nachbarschaftshilfe – Flüchtlinge helfen“ (NaHiB) – eine freie Initiative mit Modellcharakter, die neben mehreren Auszeichnungen den von Ministerpräsidentin Malu Dreyer vergebenen Brückenpreis für bürgerschaftliches Engagement 2017 erhielt. Darüber hinaus ist sie Mitbegründerin und Erste Vorsitzende des Vereins Donnersberger Integrationsinitiative e. V.


    Sprechstunde

    Jeden 2. und 4. Donnerstag von 11 bis 12:30 Uhr.

    Die Sprechstunde am Donnerstag, 9. Februar 2023, findet im Rathaus in Eisenberg statt.

    Ukrainehilfe-Treffen am 18. März 2022

    Persönliche Beratung innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0173-7016512 oder 

    • Der Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für das Jahr 2020 kann hier nachgelesen werden.
    • Den Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für die Jahre 2021 und 2022 können Sie hier einsehen.

    HIER FINDEN SIE ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CORONA-VIRUS IN VERSCHIEDENEN SPRACHEN - CORONA-VIRUS INFORMATION

    CORONA-VIRUS: INFORMATIONEN IN VERSCHIEDENEN SPRACHEN ERHALTEN SIE ZUDEM HIER - CORONA VIRUS: INFORMATION IN DIFFERENT LANGUAGES


    / Kfz: Hauptuntersuchung (HU/TÜV) abnehmen

    Leistungsbeschreibung

    Autos, Motorräder und andere Fahrzeuge müssen regelmäßig in die Hauptuntersuchung (HU). Ohne gültige HU dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr fahren. Das gilt für Kraftfahrzeuge, die zulassungspflichtig sind.

    Als Fahrzeughalter sind Sie selbst dafür verantwortlich, Ihr Fahrzeug rechtzeitig zur HU anzumelden. Sie bekommen dafür keine Aufforderung vom Amt.  Auch die Kosten müssen Sie selbst tragen.

    In der Hauptuntersuchung (HU) wird geprüft, ob sich Ihr Fahrzeug noch

    • verkehrssicher,
    • vorschriftsgemäß und
    • umweltverträglich

    fahren lässt.

    Die HU heißt umgangssprachlich meist "TÜV", weil früher nur der Technische Überwachungsverein (TÜV) zuständig war. Inzwischen dürfen auch andere Organisationen die HU durchführen. Neben den technischen Prüfstellen gehören dazu sogenannte amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen, zum Beispiel:

    • der Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein (DEKRA),
    • die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) oder
    • die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS).

    Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) Teil der HU. Die allgemeine "TÜV-Plakette" ersetzt deshalb die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen. Anerkannte Werkstätten können die AU auch schon vor der HU durchführen, allerdings maximal zwei Monate früher.

    Diese Gegenstände müssen bei einer HU im Fahrzeug enthalten sein:

    • Verbandkasten (unbedingt Haltbarkeitsdatum prüfen),
    • Warndreieck,
    • Warnweste,
    • Ladekabel,
    • Anhängerkupplung, falls sie abnehmbar ist, und
    • alle Sitze, falls sie ausbaubar sind.

    Wenn Sie sichergehen wollen, dass Sie nicht aufgrund geringfügiger Mängel zur Nachprüfung müssen, sollten Sie vorher kontrollieren ob folgende Autoteile funktionieren und unbeschädigt sind:

    • Autokennzeichen (müssen gut sichtbar und sicher befestigt sein),
    • Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler,
    • Sicherheitsgurte,
    • Reifenprofiltiefe (mindestens 1,6 Millimeter),
    • Scheibenwischer/Scheibenwaschanlage,
    • Innen- und Außenspiegel,
    • Kontrollleuchten im Fahrzeug,
    • Frontscheibe,
    • Hupe und
    • Auspuff.

    Hinweise:

    • Der Untersuchungsbericht muss bei An- und Ummeldungen eines Kfz vorgelegt werden.
    • Verbandskasten und Warndreieck ist für die Hauptuntersuchung mitzuführen.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Das Datum für die nächste HU sehen Sie auf der Prüfplakette.
    Die für Sie gültigen Fristen hängen von der Fahrzeugklasse ab.

    Das Datum für die nächste HU sehen Sie auf der Prüfplakette.
    Die für Sie gültigen Fristen hängen von der Fahrzeugklasse ab.

    Der Gesetzgeber schreibt für die Hauptuntersuchung (HU) folgende Fristen vor:

    PKW

    • 24 Monate bis zur nächsten HU nach erfolgter 1. HU
    • 36 Monate bis zur ersten HU nach Erstzulassung

    Kraftrad, einschließlich Leichtkraftrad

    • 24 Monate bis zur nächsten HU nach erfolgter 1. HU
    • 24 Monate bis zur ersten HU nach Erstzulassung

    Anhänger, zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t und Wohnanhänger

    • 24 Monate bis zur nächsten HU nach erfolgter 1. HU
    • 24 Monate bis zur ersten HU nach Erstzulassung

    Wohnanhänger/Wohnmobile unter 3,5 t

    • 24 Monate bis zur nächsten HU nach erfolgter 1. HU
    • 36 Monate bis zur ersten HU nach Erstzulassung

    Motorcaravan und LKW zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t

    • 24 Monate bis zur nächsten HU nach erfolgter 1. HU
    • 24 Monate bis zur ersten HU nach Erstzulassung

    Motorcaravan, Wohnmobile und LKW zulässiges Gesamtgewicht ab 3,5 bis 7,5 t

    • 12 Monate bis zur nächsten HU nach erfolgter 1. HU
    • 24 Monate bis zur ersten HU nach Erstzulassung

    Motorcaravan, Wohnmobile und LKW zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t

    • 12 Monate bis zur nächsten HU nach erfolgter 1. HU
    • 12 Monate bis zur ersten HU nach Erstzulassung

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Der HU-Prüfbericht ist aufzubewahren und der KfZ-Zulassungsbehörde bei jeglicher Befassung mit den Fahrzeugpapieren vorzulegen. Bei Weitergabe des Fahrzeugs (z.B. Verkauf, Schenkung) ist er dem Erwerber zu übergeben.
    Sollten Sie Ihren HU-Prüfbericht verloren oder verlegt haben, sind Sie verpflichtet, sich entweder eine Zweitschrift zu besorgen (bei der Institution, die die HU durchgeführt hat) oder Sie müssen auf eigene Kosten eine neue HU durchführen lassen. Die Prüfplakette auf dem Kennzeichen bzw. der HU-Stempel im Fahrzeugschein alleine reichen als Nachweis über eine gültige HU nicht aus.

    Die Hauptuntersuchung muss spätestens bis zu dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I angegebenen Datum durchgeführt werden. Ist die Frist zur Durchführung einer Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überschritten, so kann ein Bußgeld verhängt werden. Daneben werden von den Überwachungsorganisationen für die Prüfung von Fahrzeugen, die die Frist um mehr als zwei Monate überschritten haben, höhere Gebühren erhoben. Wird ein von der Zulassungsbehörde angeforderter gültiger Nachweis über eine bestandene Hauptuntersuchung innerhalb der gesetzten Frist nicht vorgelegt, dann kann der Betrieb des Fahrzeugs untersagt werden.

    Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.