Integrationsbeauftragte

    Integrationsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Prof. Dr. Erika Steinert aus Stahlberg (VG Nordpfälzerland).

    Erika Steinert ist promovierte Erziehungswissenschaftlerin und war lange Jahre als Professorin für Sozialarbeitswissenschaft an der Hochschule Zittau/Görlitz tätig. In Forschung und Entwicklung legte sie den Schwerpunkt auf Internationale Sozialarbeit, gründete und leitete dabei zahlreiche grenzüberschreitende Initiativen und Projekte. Im Ruhestand kehrte sie in ihre pfälzische Heimat zurück und lebt in Stahlberg, VG Nordpfälzerland. Als Sprecherin des Zukunftsteams 5 der Standortentwicklung Rockenhausen organisierte sie Integationsprojekte. Sie gründete die „Börse Nachbarschaftshilfe – Flüchtlinge helfen“ (NaHiB) – eine freie Initiative mit Modellcharakter, die neben mehreren Auszeichnungen den von Ministerpräsidentin Malu Dreyer vergebenen Brückenpreis für bürgerschaftliches Engagement 2017 erhielt. Darüber hinaus ist sie Mitbegründerin und Erste Vorsitzende des Vereins Donnersberger Integrationsinitiative e. V.


    Sprechstunde

    Jeden 2. und 4. Donnerstag von 11 bis 12:30 Uhr.

    Die Sprechstunde am Donnerstag, 9. Februar 2023, findet im Rathaus in Eisenberg statt.

    Ukrainehilfe-Treffen am 18. März 2022

    Persönliche Beratung innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0173-7016512 oder 

    • Der Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für das Jahr 2020 kann hier nachgelesen werden.
    • Den Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für die Jahre 2021 und 2022 können Sie hier einsehen.

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    / Landespflegegeld

    Leistungsbeschreibung

    Allgemeine Beschreibung

    Schwerbehinderte Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Rheinland-Pfalz haben nach Vollendung des ersten Lebensjahres unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Pflegegeld zum Ausgleich der durch ihre Behinderung bedingten Mehraufwendungen. Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird.

    Schwerbehinderte Menschen in diesem Sinne sind

    • Personen mit Verlust beider Beine im Oberschenkel, bei denen eine prothetische Versorgung nicht möglich ist oder die eine weitere wesentliche Behinderung haben,
    • Ohnhänder,
    • Personen mit Verlust dreier Gliedmaßen.

    Als Anspruchsberechtigte kommen auch Menschen mit anderen gesundheitlichen Einschränkungen in Frage, sofern deren Behinderung diesem Schweregrad gleichkommt.

    Das Bestehen einer solchen Behinderung wird durch ein versorgungsärztliches bzw. amtsärztliches Gutachten gem. § 12 Abs. 2 LPflGG nachgewiesen.

    Kosten

    keine

    Dokumente

    Anträge und Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.

    Rechtliche Grundlagen

    Ergänzungen

    Auf das Landespflegegeld werden aber Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach anderen Rechtsvorschriften, z.B. die Pflegegeldzahlung der Pflegeversicherung, angerechnet, so dass in der Regel erst die Antragstellung bei der Pflegekasse erfolgen muss.

    Anträge / Formulare

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