Integrationsbeauftragte

    Integrationsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Prof. Dr. Erika Steinert aus Stahlberg (VG Nordpfälzerland).

    Erika Steinert ist promovierte Erziehungswissenschaftlerin und war lange Jahre als Professorin für Sozialarbeitswissenschaft an der Hochschule Zittau/Görlitz tätig. In Forschung und Entwicklung legte sie den Schwerpunkt auf Internationale Sozialarbeit, gründete und leitete dabei zahlreiche grenzüberschreitende Initiativen und Projekte. Im Ruhestand kehrte sie in ihre pfälzische Heimat zurück und lebt in Stahlberg, VG Nordpfälzerland. Als Sprecherin des Zukunftsteams 5 der Standortentwicklung Rockenhausen organisierte sie Integationsprojekte. Sie gründete die „Börse Nachbarschaftshilfe – Flüchtlinge helfen“ (NaHiB) – eine freie Initiative mit Modellcharakter, die neben mehreren Auszeichnungen den von Ministerpräsidentin Malu Dreyer vergebenen Brückenpreis für bürgerschaftliches Engagement 2017 erhielt. Darüber hinaus ist sie Mitbegründerin und Erste Vorsitzende des Vereins Donnersberger Integrationsinitiative e. V.


    Sprechstunde

    Jeden 2. und 4. Donnerstag von 11 bis 12:30 Uhr.

    Die Sprechstunde am Donnerstag, 9. Februar 2023, findet im Rathaus in Eisenberg statt.

    Ukrainehilfe-Treffen am 18. März 2022

    Persönliche Beratung innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0173-7016512 oder 

    • Der Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für das Jahr 2020 kann hier nachgelesen werden.
    • Den Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für die Jahre 2021 und 2022 können Sie hier einsehen.

    HIER FINDEN SIE ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CORONA-VIRUS IN VERSCHIEDENEN SPRACHEN - CORONA-VIRUS INFORMATION

    CORONA-VIRUS: INFORMATIONEN IN VERSCHIEDENEN SPRACHEN ERHALTEN SIE ZUDEM HIER - CORONA VIRUS: INFORMATION IN DIFFERENT LANGUAGES


    / Umschreibung ausländische Führerscheine Afghanistan/Irak/Syrien

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Linda Bieck

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 08
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Celine Döngi

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 09
    Stockwerk: EG
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    Frau Saskia Hess

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 09
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    Frau Laura Wahl

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    Raum-Nr.: 08
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    Leistungsbeschreibung

    Umschreibung ausländischer Führerscheine,


     


    das Wichtigste zuerst: Ja - Sie können den Führerschein umtauschen. Aber Sie müssen:


     



    • Die theoretische Prüfung wiederholen

    • Die praktische Prüfung wiederholen


     


    Leider haben wir kein Umschreibungs-Abkommen mit den o.g. Ländern die eine prüfungsfreie Umschreibung erlauben. Jedoch ist die eigentliche Ausbildung (mit Nachtfahrten, Autobahnfahrten etc.) nicht zu wiederholen.


    - Hier ist jedoch zu erwähnen, dass jeder Fahrlehrer einige Fahrstunden benötigen wird, um die Fahreignung des Antragstellers zu prüfen. -


    Wir haben Ihnen bei den "Formularen" ein Info-Blatt (Info ausländische Fahrerlaubnis) zum Ausdrucken bereitgestellt.


    Auch in Englisch.


     

    Welche Unterlagen werden benötigt?



    • Ihren aktuellen Führerschein im Original




    • Eine Übersetzung des Führerscheines mit Erläuterung der jeweiligen Klassen (vorzugsweise vom ADAC, Adresse ersehen Sie im unten)




    Alternativ kann auch ein internationaler Führerschein - ausgestellt vom Heimatland - als Übersetzung dienen




    • Eine Kopie des Reisepasses / Ausweises aus dem Heimatland oder eine Duldung




    • Den Antrag auf Umschreibung (erhalten Sie bei den Fahrschulen)




    • Ein Sehtest




    • Ein Erste-Hilfe-Kurs




    • Ein biometrisches Passbild




    • Eine persönlich abgegebene  Unterschrift




    • Erklärung über den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis*




    *Einen Vordruck hierfür erhalten Sie bei unserer Führerscheinstelle. Gerne übersenden wir diesen auch per Post nach Antragstellung


     


     


     


     


    ADAC Pfalz


    Abt. Verkehr


    Europastr. 1


    D - 67433 Neustadt /Wstr.


    Tel. +49 (06321) 8905 – 23


     


    E-mail:


     


    More information at: https://www.adac.de

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Kosten für die Umschreibung belaufen sich bei unserer Behörde auf 42,60 €

    Rechtsgrundlage

    §31 Fahrerlaubnisverordnung

    Anträge / Formulare

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