Integrationsbeauftragte

    Integrationsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Prof. Dr. Erika Steinert aus Stahlberg (VG Nordpfälzerland).

    Erika Steinert ist promovierte Erziehungswissenschaftlerin und war lange Jahre als Professorin für Sozialarbeitswissenschaft an der Hochschule Zittau/Görlitz tätig. In Forschung und Entwicklung legte sie den Schwerpunkt auf Internationale Sozialarbeit, gründete und leitete dabei zahlreiche grenzüberschreitende Initiativen und Projekte. Im Ruhestand kehrte sie in ihre pfälzische Heimat zurück und lebt in Stahlberg, VG Nordpfälzerland. Als Sprecherin des Zukunftsteams 5 der Standortentwicklung Rockenhausen organisierte sie Integationsprojekte. Sie gründete die „Börse Nachbarschaftshilfe – Flüchtlinge helfen“ (NaHiB) – eine freie Initiative mit Modellcharakter, die neben mehreren Auszeichnungen den von Ministerpräsidentin Malu Dreyer vergebenen Brückenpreis für bürgerschaftliches Engagement 2017 erhielt. Darüber hinaus ist sie Mitbegründerin und Erste Vorsitzende des Vereins Donnersberger Integrationsinitiative e. V.


    Sprechstunde

    Jeden 2. und 4. Donnerstag von 11 bis 12:30 Uhr.

    Die Sprechstunde am Donnerstag, 9. Februar 2023, findet im Rathaus in Eisenberg statt.

    Ukrainehilfe-Treffen am 18. März 2022

    Persönliche Beratung innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0173-7016512 oder 

    • Der Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für das Jahr 2020 kann hier nachgelesen werden.
    • Den Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für die Jahre 2021 und 2022 können Sie hier einsehen.

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    / Bauvorbescheid/ Bauvoranfrage

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Carmen Appelmann-Arm

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    Besucheradresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 232
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Annette Buschmann

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 221
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Dunja Demmer

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    Besucheradresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 220
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
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    Herr Sebastian Ehrhart

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 229
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
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    Herr Uwe Welker

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 219
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.

    Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind. Zudem vermittelt der Bauvorbescheid bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

    Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Ihm sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.

    Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    erforderliche Bauantragsunterlagen (BV)

           

    ·  amtlicher Auszug aus der Liegenschaftskarte (zu beziehen über das Vermessungs- und Katasteramt), ohne Eintragung der geplanten baulichen Anlage, mit Eigentümerverzeichnis ( § 2 BauuntPrüfVO ) - Neuesten Datums !!!! (1-fach im Original, nicht beglaubigt, 2-fach als Kopie).

      

    ·  Ergänzungsplan zum Lageplan ( § 2 Abs. 4 Bauunterlagenprüfverordnung) mit maß-stabsgerechter Eintragung der geplanten baulichen Anlage und der vorhandenen Umgebungsbebauung (3-fach).

      

    ·  evtl. skizzenhafte Planunterlagen als Grundrisse, Schnitte, Ansichten im Maßstab 1:100 für das geplante Bauvorhaben und, falls erforderlich, für den Bestand (3-fach).

     

     ·  evtl. Berechnung u. zeichnerische Darstellung der Abstandsflächen gem. § 8 LBauO (3-fach).

    Welche Gebühren fallen an?

    Für den Bauvorbescheid werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. 

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Vordrucke, Formulare für Bauantrag

    - dann "Bauen und Wohnen" öffnen

    - anschließend zu "Baurecht und Bautechnik" scrollen.

    Dort sind die Formulare abgelegt.

    Formulare

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