Integrationsbeauftragte

    Integrationsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Prof. Dr. Erika Steinert aus Stahlberg (VG Nordpfälzerland).

    Erika Steinert ist promovierte Erziehungswissenschaftlerin und war lange Jahre als Professorin für Sozialarbeitswissenschaft an der Hochschule Zittau/Görlitz tätig. In Forschung und Entwicklung legte sie den Schwerpunkt auf Internationale Sozialarbeit, gründete und leitete dabei zahlreiche grenzüberschreitende Initiativen und Projekte. Im Ruhestand kehrte sie in ihre pfälzische Heimat zurück und lebt in Stahlberg, VG Nordpfälzerland. Als Sprecherin des Zukunftsteams 5 der Standortentwicklung Rockenhausen organisierte sie Integationsprojekte. Sie gründete die „Börse Nachbarschaftshilfe – Flüchtlinge helfen“ (NaHiB) – eine freie Initiative mit Modellcharakter, die neben mehreren Auszeichnungen den von Ministerpräsidentin Malu Dreyer vergebenen Brückenpreis für bürgerschaftliches Engagement 2017 erhielt. Darüber hinaus ist sie Mitbegründerin und Erste Vorsitzende des Vereins Donnersberger Integrationsinitiative e. V.


    Sprechstunde

    Jeden 2. und 4. Donnerstag von 11 bis 12:30 Uhr.

    Die Sprechstunde am Donnerstag, 9. Februar 2023, findet im Rathaus in Eisenberg statt.

    Ukrainehilfe-Treffen am 18. März 2022

    Persönliche Beratung innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0173-7016512 oder 

    • Der Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für das Jahr 2020 kann hier nachgelesen werden.
    • Den Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für die Jahre 2021 und 2022 können Sie hier einsehen.

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    / Geburt / Nach der Geburt / Beistandschaft

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Nadine Bieck

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 114
    Stockwerk: 1. OG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Wibke Hahn

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 114
    Stockwerk: 1. OG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Xandra Held

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 113
    Stockwerk: 1. OG
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    Frau Anke Wolfenstätter

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    Raum-Nr.: 113
    Stockwerk: 1. OG
    Uhlandstraße 2
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    Leistungsbeschreibung

    Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
    Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für

    • die Feststellung der Vaterschaft oder
    • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
    Antragsberechtigt ist:

    • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
    • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
    • die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt oder das Kind die Volljährigkeit erreicht hat.

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