Integrationsbeauftragte

    Integrationsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Prof. Dr. Erika Steinert aus Stahlberg (VG Nordpfälzerland).

    Erika Steinert ist promovierte Erziehungswissenschaftlerin und war lange Jahre als Professorin für Sozialarbeitswissenschaft an der Hochschule Zittau/Görlitz tätig. In Forschung und Entwicklung legte sie den Schwerpunkt auf Internationale Sozialarbeit, gründete und leitete dabei zahlreiche grenzüberschreitende Initiativen und Projekte. Im Ruhestand kehrte sie in ihre pfälzische Heimat zurück und lebt in Stahlberg, VG Nordpfälzerland. Als Sprecherin des Zukunftsteams 5 der Standortentwicklung Rockenhausen organisierte sie Integationsprojekte. Sie gründete die „Börse Nachbarschaftshilfe – Flüchtlinge helfen“ (NaHiB) – eine freie Initiative mit Modellcharakter, die neben mehreren Auszeichnungen den von Ministerpräsidentin Malu Dreyer vergebenen Brückenpreis für bürgerschaftliches Engagement 2017 erhielt. Darüber hinaus ist sie Mitbegründerin und Erste Vorsitzende des Vereins Donnersberger Integrationsinitiative e. V.


    Sprechstunde

    Jeden 2. und 4. Donnerstag von 11 bis 12:30 Uhr.

    Die Sprechstunde am Donnerstag, 9. Februar 2023, findet im Rathaus in Eisenberg statt.

    Ukrainehilfe-Treffen am 18. März 2022

    Persönliche Beratung innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0173-7016512 oder 

    • Der Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für das Jahr 2020 kann hier nachgelesen werden.
    • Den Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für die Jahre 2021 und 2022 können Sie hier einsehen.

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    / Bleiberecht

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Lisa Marie Borsdorf

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 04
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Marie Gabrielow

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 06
    Stockwerk: EG
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    Frau Sanela Islamovic

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 04
    Stockwerk: EG
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    Frau Barbara Lukaszczyk

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 05
    Stockwerk: EG
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    Frau Alina Mielke

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 06
    Stockwerk: EG
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    Frau Ksenia Mishkova

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 06
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Sabine Vogler

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 03
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Nicole Wörns

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    Gebäude: ehemaliges Gesundheitsamt
    Raum-Nr.: 04/05
    Stockwerk: EG
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    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Bleiberecht für Familien und Singles

    Die neuen Regelungen legen für den weiteren Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger folgendes fest:

    • Die Betroffenen müssen am Stichtag 17. November seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen im Bundesgebiet leben. Darüber hinaus müssen sie mindestens ein minderjähriges Kind haben, das Kindergarten oder Schule besucht.
    • In allen anderen Fällen ist es erforderlich, dass sie sich am Stichtag 17. November seit mindestens acht Jahren in der Bundesrepublik aufhalten.

    Beschäftigungsverhältnis erforderlich

    Außerdem sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen:

    • Die Menschen mit geduldetem Aufenthaltsstatus müssen in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis stehen.
    • Der Lebensunterhalt der ausländischen Familie muss am 17. November durch eigene legale Erwerbstätigkeit ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen gesichert sein. Zudem erwartet der Gesetzgeber, dass die betroffenen Personen auch in Zukunft von der eigenen Arbeit leben können.

    Haben diejenigen, die durch die Bleiberechtsregelung begünstigt werden sollen, zurzeit keinen Arbeitsplatz, erhalten sie eine Duldung bis zum 30. September 2007. In dieser Zeit wird ihnen die Arbeitsplatzsuche ermöglicht.

    Die Familie sollte über ausreichenden Wohnraum verfügen. Die ausländischen Staatsangehörigen werden angehalten, den Schulbesuch ihrer Kinder durch Zeugnisse nachzuweisen. Alle in die Regelung einbezogenen Personen müssen bis zum 30. Juli 2007 über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

    Ausnahmeregelungen

    Die neuen Regelungen gelten nicht,

    • wenn die Behörden über wichtige aufenthaltsrechtliche Umstände getäuscht wurden,
    • wenn behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung vorsätzlich hinausgezögert oder behindert werden,
    • wenn eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat vorliegt,
    • wenn Beziehungen zu extremistischen oder terroristischen Aktivitäten bestehen,
    • wenn weitere im Aufenthaltsgesetz genannte Ausweisungsgründe vorliegen.
    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Weitergehende Auskünfte erteilt die Ausländerbehörde!

     

    Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Bleiberechtsregelung IMK-Beschlus 16./17.11.2006

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