Integrationsbeauftragte

    Integrationsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Prof. Dr. Erika Steinert aus Stahlberg (VG Nordpfälzerland).

    Erika Steinert ist promovierte Erziehungswissenschaftlerin und war lange Jahre als Professorin für Sozialarbeitswissenschaft an der Hochschule Zittau/Görlitz tätig. In Forschung und Entwicklung legte sie den Schwerpunkt auf Internationale Sozialarbeit, gründete und leitete dabei zahlreiche grenzüberschreitende Initiativen und Projekte. Im Ruhestand kehrte sie in ihre pfälzische Heimat zurück und lebt in Stahlberg, VG Nordpfälzerland. Als Sprecherin des Zukunftsteams 5 der Standortentwicklung Rockenhausen organisierte sie Integationsprojekte. Sie gründete die „Börse Nachbarschaftshilfe – Flüchtlinge helfen“ (NaHiB) – eine freie Initiative mit Modellcharakter, die neben mehreren Auszeichnungen den von Ministerpräsidentin Malu Dreyer vergebenen Brückenpreis für bürgerschaftliches Engagement 2017 erhielt. Darüber hinaus ist sie Mitbegründerin und Erste Vorsitzende des Vereins Donnersberger Integrationsinitiative e. V.


    Sprechstunde

    Jeden 2. und 4. Donnerstag von 11 bis 12:30 Uhr.

    Die Sprechstunde am Donnerstag, 9. Februar 2023, findet im Rathaus in Eisenberg statt.

    Ukrainehilfe-Treffen am 18. März 2022

    Persönliche Beratung innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0173-7016512 oder 

    • Der Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für das Jahr 2020 kann hier nachgelesen werden.
    • Den Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für die Jahre 2021 und 2022 können Sie hier einsehen.

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    / Busfahrerlaubnis

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Linda Bieck

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 08
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Frau Celine Döngi

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 09
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle erforderlich. Darüber hinaus muss bei allen Busfahrern ein Führungszeugnis bei der für Sie zuständigen Verwaltung beantragt werden.


    Folgende Unterlagen sind bei Neubeantragung oder einem Antrag auf Erweiterung vorzulegen:

    • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung)
    • Fahrschulantrag
    • Ein Lichtbild, dass den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
    • Allgemeinmedizinisches Gutachten einschließlich Leistungsbegutachtung und augenärztliches Zeugnis
    • Erste Hilfe-Nachweis über 9 UE, sofern diese noch nicht beim LKW-Führerscheinantrag abgegeben wurde
    • Bisheriger Führerschein; sollte dieser nicht von der Führerscheinstelle, bei der Sie jetzt die Fahrerlaubnis beantragen, erteilt worden sein, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der zuletzt erteilenden Führerscheinstelle vorzulegen. Für die Erteilung eines Führerscheins der D-Klasse ist der Besitz/Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen 3 bzw. B notwendig.
    • Führungszeugnis (nach § 30 Abs. 5 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetz)

    Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 8 Wochen. Der Führerschein wird nach bestandener Führerscheinprüfung in der Regel durch den Fahrprüfer ausgehändigt. Der bisherige Führerschein ist im Austausch abzugeben.


    Beim Verlängerungsantrag sind vorzulegen:

    • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung)
    • Ein Lichtbild, dass den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
    • Allgemeinmedizinisches Gutachten und augenärztliches Zeugnis (bei über 50-jährigen zusätzlich Leistungsbegutachtung)
    • Bisheriger Führerschein; sollte dieser nicht von der Führerscheinstelle, bei der Sie jetzt die Fahrerlaubnis beantragen, erteilt worden sein, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der zuletzt erteilenden Führerscheinstelle vorzulegen. Für die Erteilung eines Führerscheins der D-Klasse ist der Besitz/Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen 3 bzw. B notwendig

    Die Bearbeitungszeit beträgt 8 Wochen.


    siehe auch

    Führerschein

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Für die Beantragung einer "Bus"-Fahrerlaubnis (Klassen D1,D1E,D,DE) ist bei Beantragung ein behördliches Führungszeugnis vorzulegen. Dies kann nur über die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung am Wohnsitz beantragt werden. Gerne kann der Antrag komplett dort abgegeben werden.

    Wir möchten darauf Hinweisen, dass bei der Führerscheinstelle Donnersbergkreis nach bestandener Prüfung der Klassen D1,D1E,D,DE kein Führerschein ausgehändigt wird. Aufgrund der Tatsache, dass der "Bus"-Führerschein nur für 5 Jahre erteilt wird, und dass hierfür u. a. die Ablegung einer s. g. Berufskraftfahrer-Qualifikation vorzulegen ist wird der Führerschein erst nach Abschluss aller Prüfungen bestellt.

    Sie erhalten aber selbstverständlich eine vorläufige Fahrberechtigung mit welcher Sie sofort die bestanden/en Klasse/n fahren dürfen.

     

    An wen muss ich mich wenden?
    • Kreisverwaltung
    • Stadtverwaltungmit Führerscheinstelle

    Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    von 42,60 bis 50,30 €

    je nach Anzahl bzw. Art der Fahrerlaubnisklassen

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Antrag Verlängerung + Eintrag Module (95)

    Antrag Verlängerung

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