Integrationsbeauftragte

    Integrationsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Prof. Dr. Erika Steinert aus Stahlberg (VG Nordpfälzerland).

    Erika Steinert ist promovierte Erziehungswissenschaftlerin und war lange Jahre als Professorin für Sozialarbeitswissenschaft an der Hochschule Zittau/Görlitz tätig. In Forschung und Entwicklung legte sie den Schwerpunkt auf Internationale Sozialarbeit, gründete und leitete dabei zahlreiche grenzüberschreitende Initiativen und Projekte. Im Ruhestand kehrte sie in ihre pfälzische Heimat zurück und lebt in Stahlberg, VG Nordpfälzerland. Als Sprecherin des Zukunftsteams 5 der Standortentwicklung Rockenhausen organisierte sie Integationsprojekte. Sie gründete die „Börse Nachbarschaftshilfe – Flüchtlinge helfen“ (NaHiB) – eine freie Initiative mit Modellcharakter, die neben mehreren Auszeichnungen den von Ministerpräsidentin Malu Dreyer vergebenen Brückenpreis für bürgerschaftliches Engagement 2017 erhielt. Darüber hinaus ist sie Mitbegründerin und Erste Vorsitzende des Vereins Donnersberger Integrationsinitiative e. V.


    Sprechstunde

    Jeden 2. und 4. Donnerstag von 11 bis 12:30 Uhr.

    Die Sprechstunde am Donnerstag, 9. Februar 2023, findet im Rathaus in Eisenberg statt.

    Ukrainehilfe-Treffen am 18. März 2022

    Persönliche Beratung innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0173-7016512 oder 

    • Der Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für das Jahr 2020 kann hier nachgelesen werden.
    • Den Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für die Jahre 2021 und 2022 können Sie hier einsehen.

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    / Mobilität und Fahrzeuge / Führerscheine / Internationalen Führerschein beantragen

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Linda Bieck

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 08
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Herr Thorsten Bieck

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 07
    Stockwerk: EG
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    Frau Celine Döngi

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    Gebäude: Kreishaus
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    Frau Saskia Hess

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 09
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    Frau Laura Wahl

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    Raum-Nr.: 08
    Stockwerk: EG
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    Leistungsbeschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
    • gültiger Führerschein
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren für einen Internationalen Führerschein legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fest.
    Bei gleichzeitiger Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts auf einen Kartenführerschein fallen zusätzlich Gebühren an.

    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage_10.html
    Gebührennummer 207 - Internationaler Führerschein

    Gebühr: 23,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage_10.html
    Gebührennummer 202.5 - Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts

    Gebühr: 1,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage_10.html
    Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrbundesamt

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    16,30 €

     

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

    Rechtsgrundlage

    Formulare

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