Integrationsbeauftragte

    Integrationsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Prof. Dr. Erika Steinert aus Stahlberg (VG Nordpfälzerland).

    Erika Steinert ist promovierte Erziehungswissenschaftlerin und war lange Jahre als Professorin für Sozialarbeitswissenschaft an der Hochschule Zittau/Görlitz tätig. In Forschung und Entwicklung legte sie den Schwerpunkt auf Internationale Sozialarbeit, gründete und leitete dabei zahlreiche grenzüberschreitende Initiativen und Projekte. Im Ruhestand kehrte sie in ihre pfälzische Heimat zurück und lebt in Stahlberg, VG Nordpfälzerland. Als Sprecherin des Zukunftsteams 5 der Standortentwicklung Rockenhausen organisierte sie Integationsprojekte. Sie gründete die „Börse Nachbarschaftshilfe – Flüchtlinge helfen“ (NaHiB) – eine freie Initiative mit Modellcharakter, die neben mehreren Auszeichnungen den von Ministerpräsidentin Malu Dreyer vergebenen Brückenpreis für bürgerschaftliches Engagement 2017 erhielt. Darüber hinaus ist sie Mitbegründerin und Erste Vorsitzende des Vereins Donnersberger Integrationsinitiative e. V.


    Sprechstunde

    Jeden 2. und 4. Donnerstag von 11 bis 12:30 Uhr.

    Die Sprechstunde am Donnerstag, 9. Februar 2023, findet im Rathaus in Eisenberg statt.

    Ukrainehilfe-Treffen am 18. März 2022

    Persönliche Beratung innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0173-7016512 oder 

    • Der Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für das Jahr 2020 kann hier nachgelesen werden.
    • Den Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für die Jahre 2021 und 2022 können Sie hier einsehen.

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    / Jugendhilfe

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Beschreibung


    Gemäß § 27 Abs. 1 des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) hat ein Personensorgeberechtigter bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.



    Folgende Hilfen werden angeboten (§§ 28 - 35):

    • Erziehungsberatung (§ 28)
    • Soziale Gruppenarbeit (§ 29)
    • Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (§ 30)
    • Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31)
    • Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32)
    • Vollzeitpflege (§ 33)
    • Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (§ 34)
    • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35)

    • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
    • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

    Diese beiden Hilfen werden immer in Verbindung einer der anderen Hilfen veranlasst.


    Für eine intensive Beratung wenden Sie sich an den Allgemeinen Sozialdienst Ihres Jugendamtes.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Richtlinien der Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Kreisjugendamt über die Gewährung von Hilfe zur Erziehung für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige nach dem SGB VIII

    An wen muss ich mich wenden?
    • Kreisverwaltung
    • Stadtverwaltung mit Jugendamt

    Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage

    SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)

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