Integrationsbeauftragte

    Integrationsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Prof. Dr. Erika Steinert aus Stahlberg (VG Nordpfälzerland).

    Erika Steinert ist promovierte Erziehungswissenschaftlerin und war lange Jahre als Professorin für Sozialarbeitswissenschaft an der Hochschule Zittau/Görlitz tätig. In Forschung und Entwicklung legte sie den Schwerpunkt auf Internationale Sozialarbeit, gründete und leitete dabei zahlreiche grenzüberschreitende Initiativen und Projekte. Im Ruhestand kehrte sie in ihre pfälzische Heimat zurück und lebt in Stahlberg, VG Nordpfälzerland. Als Sprecherin des Zukunftsteams 5 der Standortentwicklung Rockenhausen organisierte sie Integationsprojekte. Sie gründete die „Börse Nachbarschaftshilfe – Flüchtlinge helfen“ (NaHiB) – eine freie Initiative mit Modellcharakter, die neben mehreren Auszeichnungen den von Ministerpräsidentin Malu Dreyer vergebenen Brückenpreis für bürgerschaftliches Engagement 2017 erhielt. Darüber hinaus ist sie Mitbegründerin und Erste Vorsitzende des Vereins Donnersberger Integrationsinitiative e. V.


    Sprechstunde

    Jeden 2. und 4. Donnerstag von 11 bis 12:30 Uhr.

    Die Sprechstunde am Donnerstag, 9. Februar 2023, findet im Rathaus in Eisenberg statt.

    Ukrainehilfe-Treffen am 18. März 2022

    Persönliche Beratung innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0173-7016512 oder 

    • Der Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für das Jahr 2020 kann hier nachgelesen werden.
    • Den Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für die Jahre 2021 und 2022 können Sie hier einsehen.

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    / Kleiner Waffenschein

    Zuständige Mitarbeiter

    Herr Sandro Attilo

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 011
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Details

    Frau Sonja Krauß

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 010
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Details

    Leistungsbeschreibung

    Vorraussetzung zum Erwerb und Besitz dieser Waffen ist wie bisher das Alterserfordernis von 18 Jahren. Jedoch bedarf es für das Führen dieser Waffen in der Öffentlichkeit künftig einer behördlichen Erlaubnis, dem sogenannten ?Kleinen Waffenschein?. Die Erlaubnis wird erteilt, wenn der Antragsteller neben dem Alterserfordernis der Vollendung des 18. Lebensjahres auch die erforderliche Zuverlässigkeit sowie persönliche Eignung besitzt. Darüber hinaus wird eine besondere Hinweis- und Protokollierungspflicht von Waffenhändlern bei der Veräußerung von solchen Schusswaffen vorgesehen, deren Verletzung mit Bußgeld bedroht ist. Während die Vorschriften für Gas- und Schreckschusswaffen verschärft wurden, ist der Erwerb und Besitz von Reizstoffsprühgeräten bereits Jugendlichen ab 14 Jahren gestattet. Sie haben damit die Möglichkeit eines wirksamen Verteidigungsmittels.



    Finden Sie in diesem System unter dem Thema Waffenrecht

     

    • Einschränkungen für Reizstoff-, Schreckschuss- und Signalwaffen
    • Weitere Informationen

    Zuständige Behörden

    • Gemeindeverwaltung
    • Verbandsgemeindeverwaltung
    • Kreisverwaltung
    • Stadtverwaltung

      Rechtliche Grundlagen

      Waffenrechtsneuregelungsgesetz

      Waffengesetz

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