Integrationsbeauftragte

    Integrationsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Prof. Dr. Erika Steinert aus Stahlberg (VG Nordpfälzerland).

    Erika Steinert ist promovierte Erziehungswissenschaftlerin und war lange Jahre als Professorin für Sozialarbeitswissenschaft an der Hochschule Zittau/Görlitz tätig. In Forschung und Entwicklung legte sie den Schwerpunkt auf Internationale Sozialarbeit, gründete und leitete dabei zahlreiche grenzüberschreitende Initiativen und Projekte. Im Ruhestand kehrte sie in ihre pfälzische Heimat zurück und lebt in Stahlberg, VG Nordpfälzerland. Als Sprecherin des Zukunftsteams 5 der Standortentwicklung Rockenhausen organisierte sie Integationsprojekte. Sie gründete die „Börse Nachbarschaftshilfe – Flüchtlinge helfen“ (NaHiB) – eine freie Initiative mit Modellcharakter, die neben mehreren Auszeichnungen den von Ministerpräsidentin Malu Dreyer vergebenen Brückenpreis für bürgerschaftliches Engagement 2017 erhielt. Darüber hinaus ist sie Mitbegründerin und Erste Vorsitzende des Vereins Donnersberger Integrationsinitiative e. V.


    Sprechstunde

    Jeden 2. und 4. Donnerstag von 11 bis 12:30 Uhr.

    Die Sprechstunde am Donnerstag, 9. Februar 2023, findet im Rathaus in Eisenberg statt.

    Ukrainehilfe-Treffen am 18. März 2022

    Persönliche Beratung innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0173-7016512 oder 

    • Der Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für das Jahr 2020 kann hier nachgelesen werden.
    • Den Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für die Jahre 2021 und 2022 können Sie hier einsehen.

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    / Migration und Integration / Einwanderung / Niederlassungserlaubnis Erteilung

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Lisa Marie Borsdorf

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 04
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Sanela Islamovic

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 04
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Barbara Lukaszczyk

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 05
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Sabine Vogler

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 03
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Nicole Wörns

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    Gebäude: ehemaliges Gesundheitsamt
    Raum-Nr.: 04/05
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit). Wenn Ihnen zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, ist in der Regel nach Ablauf bestimmter Fristen die Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis möglich. Bei der Niederlassungserlaubnis handelt es sich um einen Aufenthaltstitel, der eine rechtliche Verfestigung des Aufenthalts bedeutet.

    Hinweis: Inhaber einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums oder der (Berufs-)Ausbildung können keine Niederlassungserlaubnis erhalten.
    Die noch nach dem Ausländergesetz erteilten unbefristeten Aufenthaltserlaubnisse und Aufenthaltsberechtigungen gelten entsprechend dem Aufenthaltszweck und dem Sachverhalt, die ihrer Erteilung zugrunde lagen, als Niederlassungserlaubnis fort.

    Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:

    • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht
    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor
    • Sie haben keine Vorstrafen
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
    • Sie haben seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis
    • Sie haben fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt
    • Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse
    • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie

    Bitte beachten Sie auch weitere Informationen zum Thema „Niederlassungserlaubnis“ in den folgenden Leistungen:

    • Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)
    • Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
    • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
    • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
    • Nachweis, dass Sie keine Vorstrafen haben
    • Nachweis, dass Sie seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
    • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
    • Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
    • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie

    Welche Gebühren fallen an?

    Kosten

    • 135 Euro
    • Niederlassungserlaubnis für Selbständige: 200 Euro
    • Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: 250 Euro

    Hinweis: Für Minderjährige gelten Sonderregelungen.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

    Was sollte ich noch wissen?

    Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)".

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