Integrationsbeauftragte

    Integrationsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Prof. Dr. Erika Steinert aus Stahlberg (VG Nordpfälzerland).

    Erika Steinert ist promovierte Erziehungswissenschaftlerin und war lange Jahre als Professorin für Sozialarbeitswissenschaft an der Hochschule Zittau/Görlitz tätig. In Forschung und Entwicklung legte sie den Schwerpunkt auf Internationale Sozialarbeit, gründete und leitete dabei zahlreiche grenzüberschreitende Initiativen und Projekte. Im Ruhestand kehrte sie in ihre pfälzische Heimat zurück und lebt in Stahlberg, VG Nordpfälzerland. Als Sprecherin des Zukunftsteams 5 der Standortentwicklung Rockenhausen organisierte sie Integationsprojekte. Sie gründete die „Börse Nachbarschaftshilfe – Flüchtlinge helfen“ (NaHiB) – eine freie Initiative mit Modellcharakter, die neben mehreren Auszeichnungen den von Ministerpräsidentin Malu Dreyer vergebenen Brückenpreis für bürgerschaftliches Engagement 2017 erhielt. Darüber hinaus ist sie Mitbegründerin und Erste Vorsitzende des Vereins Donnersberger Integrationsinitiative e. V.


    Sprechstunde

    Jeden 2. und 4. Donnerstag von 11 bis 12:30 Uhr.

    Die Sprechstunde am Donnerstag, 9. Februar 2023, findet im Rathaus in Eisenberg statt.

    Ukrainehilfe-Treffen am 18. März 2022

    Persönliche Beratung innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0173-7016512 oder 

    • Der Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für das Jahr 2020 kann hier nachgelesen werden.
    • Den Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für die Jahre 2021 und 2022 können Sie hier einsehen.

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    / Ordnungswidrigkeiten

    Zuständige Mitarbeiter

    Herr Sandro Attilo

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 011
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Details

    Frau Sonja Krauß

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 010
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Leistungsbeschreibung

    Allgemeine Beschreibung

    Grob unterteilen lassen sich die Ordnungswidrigkeiten wie folgt:

    • Allgemeine Ordnungswidrigkeiten (alle außer Straßenverkehr) wie z.B. Verstöße nach dem Gaststättengesetz, dem Immissionsschutzgesetz, dem Sonn- und Feiertagsgesetz, dem Meldegesetz, dem Personalausweisgesetz, dem Landeshundegesetz, den Ortssatzungen fallen in die Zuständigkeit der Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind z.B. zuständig für   Landesbauordnung, Schulgesetz, Abfallgesetz, Aufenthaltsgesetz, Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, Waffengesetz, Jugendschutzgesetz (Ausgabe von alkoholischen Getränken), Wohngeldgesetz, Unterhaltsvorschussgesetz usw.
    • Ruhender Verkehr (Halte- und Parkverstöße), Verstöße nach der StraßenverkehrsordnungDie Kommunen überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Auskünfte hierzu erteilt die jeweils zuständige Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung.  
    • Fließender Verkehr (insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, Unfälle, Alkohol), Verstöße nach der Straßenverkehrsordnung. Die Überwachung des fließenden Verkehrs fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Polizei. Einige Kommunen in Rheinland-Pfalz nehmen diese Aufgabe im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung wahr.

    Im Zuständigkeitsbereich der Polizei ist eine 'Zentrale Bußgeldstelle Speyer" eingerichtet.


     

    Umfangreiche Informationen zum Themenkomplex "Ordnungswidrigkeiten" erhalten sie --> hier

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